1540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus den Verträgen betreffend das Schubhaftgefängnis Vordernberg

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„2014 wurde das Schubhaftgefängnis Vordernberg eröffnet. Verträge zwischen Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg stellen sicher, dass die Gemeinde 5,5 Millionen € pro Jahr zur Verfügung hat, um dieses Schubhaftgefängnis zu betreiben. Der Auftrag ging damals an den einzigen Bewerber – die private Sicherheitsfirma G4S. Die Gemeinde Vordernberg vergab einen Vertrag mit Mindestlaufdauer von 15 Jahren und vereinbarte monatliche Pauschalzahlungen in der Höhe von 400.000 € an G4S.

Heute steht das Schubhaftgefängnis Vordernberg weitgehend leer. Wie der Kurier am 10.4.2015 berichtete waren dort gerade einmal drei Schubhäftlinge untergebracht: ‚Der Bund überweist dennoch Monat für Monat rund 400.000 Euro an die Sicherheitsfirma G4S, die für den privatwirtschaftlichen Teil der Führung des Anhaltezentrums in Vordernberg zuständig ist; von der Verpflegung bis zum Putzdienst. Das ist in den Verträgen zwischen Gemeinde, Bund und Unternehmen so vorgesehen: Egal, wie viele oder wenige Menschen in Vordernberg untergebracht sind, die Summe bleibt immer gleich.

Gerade in einer Zeit, in der eine weltweite Flüchtlingskrise herrscht und auch Österreich dringend mehr Geld für Asylwerberunterbringung und Asylverfahren benötigt, ist diese Verschwendung von Steuergeldern an ein leerstehendes und überbezahltes Schubhaftgefängnis abzulehnen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Alev Korun die Abgeordneten Christoph Hagen, Dr. Georg Vetter, Mag. Günther Kumpitsch und Dr. Nikolaus Scherak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                           Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau