Entschließung
betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“
Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass
- der Notwendigkeit von verständlicheren und leichter zu lesenden Informationen in der Vollzugspraxis entsprechend Rechnung getragen wird;
- Informationsmaterialen - in analoger wie auch digitaler Form - so formuliert und zu lesen sind, dass sie auch von Personen mit Lern- und/ oder Sprachschwierigkeiten verstanden werden können;
- bei der Gestaltung des Webauftritts auch auf einen barrierefreien Zugang zu den Informationen geachtet wird.