Entschließung

betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“

 

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass

-       der Notwendigkeit von verständlicheren und leichter zu lesenden Informationen in der Vollzugspraxis entsprechend Rechnung getragen wird;

-       Informationsmaterialen - in analoger wie auch digitaler Form - so formuliert und zu lesen sind, dass sie auch von Personen mit Lern- und/ oder Sprachschwierigkeiten verstanden werden können;

-       bei der Gestaltung des Webauftritts auch auf einen barrierefreien Zugang zu den Informationen geachtet wird.