1545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhalteverordnung, Kastration von Katzen

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß Punkt 2 Abs. 10 der Anlage 1 zur 2. Tierhalteverordnung sind Katzen, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, insofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

Tierschutzinitiativen berichten von Problemen mit Streunerkatzen im Umfeld von Bauernhöfen. Diese Initiativen dokumentieren ausgewilderte Katzenpopulationen, die krank, unterernährt und von Parasiten befallen sind. Um ein Ausbreiten einzudämmen, so berichten diese Organisationen, veranlassen sie Kastrationen der Streunertiere, die sie mit Privatmitteln finanzieren müssen.

Laut dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, vom 18. September 2014 (Geschäftszeichen LVwG-WT-14-0021), fehlt es an einer Legaldefinition der Begrifflichkeit ‚bäuerliche Haltung‘ und es lägen auch keine Materialien (VwGH 20.9.2012, 2012/10/0139) zur fraglichen Regelung vor. Deshalb müsse die Regelung unter Rückgriff auf die ‚allgemeinen Regeln des Sprachgebrauches‘ erfolgen. In seiner Erkenntnis kommt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu dem Schluß, ‚Demgemäß ist der den fraglichen Themenkreis betreffenden Stellungnahme des Bundesministers für Gesundheit vom 13. März 2009, 17010.0020/9-L1.3/2009 (7.SPET 24.GP) insoweit entgegenzutreten, als sich die Bestimmung schon ihrem Wortlaut nach gerade nicht auf Tiere bezieht, die ‚vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert‘ würden, ‚aber ansonsten verwildert‘, als Streunertiere lebten und damit gerade nicht gehalten werden.

Wendet man sich dem beigesetzten Adjektiv (‚bäuerlich‘) zu, so lässt sich aus diesem bloß erschließen, dass die Haltung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes erfolgt, wobei abermals eine Einschränkung i.S.d. obzitierten Stellungnahme des Bundesministers für Gesundheit aus dem Wortlaut nicht abgeleitet werden kann. Was unter dem Terminus der bäuerlichen Haltung zu verstehen ist, bleibt im Ergebnis völlig dunkel.‘“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dietmar Keck, Ulrike Weigerstorfer, Mag. Gerald Loacker, Franz Leonhard Eßl, Josef A. Riemer, Ing. Markus Vogl, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Jakob Auer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau