1546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2002/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. Februar 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Verordnung über die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen (1. Tierhaltungsverordnung), wurde im Einvernehmen mit dem BMLFUW erlassen.

Die Verordnung enthält:

             - Regelungen für die Betreuungspersonen (§ 3)

             - Regelungen für Eingriffe (§ 4 und in den jeweiligen Anlagen)

             - spezielle Regelungen für die Haltung der einzelnen Tierarten in den Anlagen 1-11

                         - Anlage 1 Pferde und Pferdeartige (Equiden)

                         - Anlage 2 Rinder

                         - Anlage 3 Schafe

                         - Anlage 4 Ziegen

                         - Anlage 5 Schweine

                         - Anlage 6 Hausgeflügel

                         - Anlage 7 Strauße

                         - Anlage 8 Rot-, Sika-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild sowie Davidshirsche

                         - Anlage 9 Kaninchen

                         - Anlage 10 Nutzfische

                         - Anlage 11 Lamas.[1]

Die auf dem Tierschutzgesetz beruhende 1. Tierhaltungsverordnung enthält jedoch keine Regelungen für die Haltung von Wachteln, obwohl diese Tiere zu den Hühnervögeln gehören und sich sowohl Wachteleier als auch Wachtelfleisch als Spezialität immer größerer Beliebtheit erfreuen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Dietmar Keck, Mag. Christiane Brunner, Mag. Gerald Loacker, Franz Leonhard Eßl, Josef A. Riemer, Ing. Markus Vogl, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Jakob Auer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Ulrike Weigerstorfer, Josef A. Riemer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“ eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 2002/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 03 15

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] Quelle: https://www.bmlfuw.gv.at/land/produktion-maerkte/tierische-produktion/

tierschutz-tiergesundheit/rechtsinfo/Tierschutzgesetz.html (28.1.2016)