1547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1520 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird

Problem und Ziel:

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, Anpassungen an das Unionsrecht vorzunehmen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG („Warenverkehr mit dem Ausland“) und Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Veterinärwesen“ und „Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle“).

Kosten:

Es sind keine Kosten für Bund und Länder zu erwarten.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Martina Diesner-Wais, Josef A. Riemer, Franz Leonhard Eßl, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Weigerstorfer, Angela Fichtinger und Dipl.­Ing. Georg Strasser sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1520 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 15

                                  Johann Singer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau