1552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1954/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hochrangigen Beamten des Ressorts ‚deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen‘ liegt. So kostet etwa ‚ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.‘

(http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht ‚Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3‘ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. ‚Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.‘, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro!

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird eine Maßnahme dem genannten Thema gewidmet, jedoch ist diese augenscheinlich nicht umgesetzt worden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Eva Mückstein, Erwin Spindelberger, August Wöginger und Karl Öllinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau