1555 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1434/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geschützte geografische Angaben (g.g.A)“

Die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 dient dem Schutz dieser Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben. (In Österreich in Form des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes umgesetzt.) Drei EU-Gütezeichen bürgen für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgen für den angemessenen Schutz folgender Produktbezeichnungen: g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g. g. A. (geschützte geografische Angabe) und g. t. S. (garantiert traditionelle Spezialität).

Der Unterschied zwischen den Bezeichnungen g.g.A. und g.U. liegt in der Intensität der Beziehung zwischen dem Herstellungsgebiet und dem Erzeugnis. So müssen bei der Ursprungsbezeichnung alle Erzeugungsschritte (vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt) im festgelegten Gebiet erfolgen, wohingegen es bei der geografischen Angabe ausreicht, wenn das Erzeugnis in dem namensgebenden Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.

Was genau unter g.g.A. geschützt wird, definiert das BMLFUW auf seiner Homepage folgendermaßen:

Unter einer „geografischen Angabe“ versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,

      - dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt,

      - bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt, und

      - dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen ist (Art. 5 Abs. 2).[1]

 

Das heißt, die g.g.A.-Bezeichnung legt nur fest, dass das Produkt in einem Gebiet nach bestimmten Verfahren bearbeitet bzw. verarbeitet wurde. Und genau diese Tatsache ist für die Konsumenten oft nicht zu erkennen. Nicht definiert sind die Rohstoffe und deren Herkunft. Dabei wird von den  Kunden genau das angenommen. Handelt es sich um z.B. Tiroler Speck oder steirisches Kürbiskernöl, wird von Kunden die Herkunft des Fleisches aus Tirol bzw. des Öles aus der Steiermark angenommen. Das ist aber nirgends festgelegt und muss nicht zutreffen.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich Hermann Schultes fordert die Erzeuger auf mehr Produkte registrieren zu lassen.[2] Für die Sicherstellung der Qualität und der Herkunft der Produkte ist eine Erhöhung der von ihm geforderten Anzahl der Produkte mit geschützter geografischer Angabe nicht förderlich. Im Gegenteil, dieses europäische Gütezeichen ist verwirrend und ersetzen die Notwendigkeit eines österreichischen Qualitätsgütesiegel nicht.

Vergleichbar ist die Irreführung der Konsumenten mit dem europäischen Gütezeichen (g.g.A.) mit dem AT-Stempel auf den ausländischen Tieren bei der Schlachtung in Österreich. Beide Kennzeichnungen verwirren die werden von den Kunden.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 4. Mai 2016 in Verhandlung genommen. Außer dem Berichterstatter Abgeordneten Leopold Steinbichler ergriff der Abgeordnete Jürgen Schabhüttl das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und am 29. Juni 2016 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Cornelia Ecker, Michael Pock, Norbert Sieber, Georg Willi, Erwin Preiner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter. Nach einer neuerlichen Vertagung wurden die Beratungen am 6. Dezember 2016 wieder aufgenommen. Im Anschluss an eine Wortmeldung des Ausschussobmannes Abgeordneten Jakob Auer beschloss der Ausschuss, die Verhandlungen über die Vorlage zu vertagen. In der Sitzung am 13. Dezember 2016 erfolgte eine Wiederaufnahme der Verhandlungen; an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Ing. Markus Vogl und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber. Schließlich wurden die Verhandlungen vertagt und am 15. März 2017 neuerlich aufgenommen. Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Mag. Christiane Brunner, Ing. Manfred Hofinger, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Erwin Preiner, Georg Willi, Franz Leonhard Eßl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

                               Ing. Markus Vogl                                                                   Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

 



[1] http://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/qs-lebensmittel/lebensmittelqualitaet/herkunft-spezialitaetenschutz/Herkunftsschutz.html

[2] http://www.bauernzeitung.at/?+Schultes++Kopierschutz+fuer+Lebensmittel-Spezialitaeten+endlich+einfacher+&id=2500%2C1079692%2C%2C%2Cc1F1PSUyMCZjdD02JmJhY2s9MQ%3D%3D