1556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1393/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen für Gewürze und Früchte in österreichischen Produkten

Die Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte ist unter http://www.ama-marketing.at/home/groups/16/AMA_Guetesiegel_Richtlinie_Be_und_Verarbeitungsprodukte_010913_final.pdf detailliert nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen ein AMA-Gütesiegel verliehen werden darf.

Da nicht alle Rohstoffe – beispielsweise Gewürze, tropische Früchte, etc. – aus Österreich kommen können, ist hierbei ein Toleranzbereich durchaus legitim. Dafür allerdings ein Drittel (33 %) anzusetzen, ist definitiv übertrieben.

Ein Produkt, welches mit dem AMA-Gütesiegel beworben wird und den Anschein erwecken soll, ein ‚österreichisches Produkt‘ zu sein, sollte auch ein Maximum an Zutaten aus heimischer Produktion haben. Demnach sollte im Bereich der Gewürze die Toleranzgrenze 5 % nicht überschreiten. Im Bereich der Früchte wäre eine 10 % - Grenze angemessen.

Anhang 4: AMA-Gütesiegel mit unterschiedlichen Herkunftsangaben

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 29. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harald Jannach die Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Leopold Steinbichler, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Georg Willi und Hermann Gahr sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer. Anschließend beschloss der Ausschuss, die Verhandlungen zu vertagen.

Nachdem die Verhandlungen am 29. Juni 2016 wieder aufgenommen worden waren, ergriffen die Abgeordneten Harald Jannach und Franz Leonhard Eßl das Wort. Nach Schluss der Debatte wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

Schließlich erfolgte am 15. März 2017 eine Wiederaufnahme der Verhandlungen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Mag. Christiane Brunner, Ing. Manfred Hofinger, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Erwin Preiner, Georg Willi und Franz Leonhard Eßl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Preiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

                                  Erwin Preiner                                                                       Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann