1557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Bürgerinitiative Nr. 80/BI betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“

Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde dem Nationalrat am 7. Juli 2015 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Arbeitsplätze und Wirtschaftsfaktor

Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz spricht von 10.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen, wenn wir nur 10 Prozent mehr regionale Produkte einkaufen würden. Durch diese 10 Prozent würde das Bruttoinlandsprodukt BIP um über eine Milliarde Euro wachsen.

Lebensmittelsicherheit

Für uns zur Selbstverständlichkeit geworden, sind gesunde, hygienische Lebensmittel in vielen Teilen der Welt Luxus. Wer hierzulande im Geschäft oder im Restaurant etwas zu essen und zu trinken kauft, muss nicht befürchten davon krank zu werden. Salmonellen, Coli-Bakterien und Co haben die Produzenten im Griff. Nicht umsonst hat Holger Brackemann, Stellvertreter des Vorstands der Stiftung Warentest, in einem ZEIT-Interview die Lebensmittelsicherheit neben der Elektronik als den Bereich bezeichnet, in dem es in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gab.

Hohe Produktionsstandards

Österreich hat einen sehr hohen gesetzlichen Produktstandard bei Lebensmitteln. Somit haben auch konventionelle heimische Lebensmittel gegenüber anderen einen Qualitätsvorsprung. Das betrifft nicht nur die Lebensmittelsicherheit, also wie sauber und gesund das Lebensmittel ist. Auch punkto Tierschutz, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel und soziale Standards liegen österreichische Produkte im weltweiten Spitzenfeld. Österreich muss aber den Import von Lebensmitteln schlechterer Qualität zulassen, solange sie den EU-Kriterien genügen. Die Unterschiede kommen daher, dass die EU Richtlinien vorgibt, die den Mindeststandard festlegen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie mit ihren Gesetzen erfüllen, dürfen aber auch strenger sein, als es die EU verlangt.

Kein Fleisch-Doping (Einsatz von wachstumsfördernden Hormonen in der Tiermast)

Was in Österreich und der EU verboten ist, gehört international zum Standard der Fleischproduktion. Rinder, Schweine und Geflügel werden mit Hilfe von Hormonen schneller schlachtreif.

Kein Anbau von GVOs (gentechnisch veränderten Organismen)

Nach wie vor ist es in Österreich nicht erlaubt gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Europa ist diesbezüglich die letzte Bastion der Welt, die sich noch zu wehren versucht, auch wenn die Mauern schon brüchig sind.

Landschaftspflege

Österreich ist von Natur aus mit einer abwechslungsreichen und interessanten Landschaft ausgestattet. Die Menschen, die hier leben, haben aber diese Landschaft in den letzten Jahrtausenden mitgestaltet. Ohne sie gäbe es keine Wiesen, keine Felder, keine Almen, keine blühenden Obstgärten. Es gäbe nur Wald und Sümpfe. Durch den internationalen Wettbewerb rentiert sich Landwirtschaft in vielen hügeligen oder gebirgigen Gebieten nicht mehr und wird aufgegeben. Die Natur kehrt zurück zu ihren Wurzeln und macht aus den Wiesen, Feldern und Almen wieder Wald - in Österreich wächst der Wald jährlich um 4.000 Hektar (40.000.000 Quadratmeter).

Klima- und Umweltschutz

Es ist ja einleuchtend: Was in der Region produziert wird, muss nicht weit transportiert werden, was den Schadstoffausstoß vermindert. Die heimische Landwirtschaft setzt aber auch ihre Ressourcen sehr gezielt ein. Der hohe Ausbildungsgrad der Bauern, Gesetze und das österreichische Umweltprogramm führten dazu, dass beinahe nur so viel Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird, wie notwendig. Es gibt beispielsweise einen "Pflanzenschutzwarndienst", der Bauern via E-Mail informiert, welche Schädlinge und Krankheiten im Anmarsch sind. Ähnlich einer Grippewelle wird die Spritze erst im Falle des Falles notwendig.“

 

Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen am 8. Juli 2015 zugewiesen. Dieser hat nach Abschluss seiner Beratungen in der Sitzung am 30. Juni 2016 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur weiteren Behandlung zuzuweisen (siehe dazu auch 1248 d.B. XXV. GP). Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Bürgerinitiative in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Leopold Steinbichler die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Christiane Brunner, Ing. Manfred Hofinger, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Erwin Preiner, Georg Willi und Franz Leonhard Eßl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 15

                             Leopold Steinbichler                                                                 Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann