1567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1514 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden, hat der Budgetausschuss am 16. März 2017 auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F dagegen: G, N, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Österreich wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU (EU-Ratspräsidentschaft) übernehmen. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft 2018 stellt erneut eine große inhaltliche und organisatorische Aufgabe für Österreich dar.

Der damit verbundene zusätzliche Personalbedarf, welcher bereits auch in der Vorbereitungsphase der Ratspräsidentschaft erforderlich ist, soll durch befristet aufgenommene Vertragsbedienstete auf sondervertraglicher Basis abgedeckt werden.

Der Anstieg der Verfahrenszahlen in Asylsachen bedingt, dass zur Gewährleistung von kurzen Verfahrenszeiten der geplante Rückbau der in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlichen zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts. Auch im Bereich der UG 11 werden die diesbezüglichen Ressourcen fortgeschrieben.“

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 15. September 2016 einstimmig beschlossen, Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2016/2017 als Auskunftsperson beizuziehen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Andreas Zakostelsky, Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Mag. Roman Haider, Ing. Robert Lugar und Dr. Rainer Hable, Dr. Helmut Berger sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Tamandl das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 17

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                        Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau