1574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 677/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen

Die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Soziale Innovationen sind ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung der großen Herausforderungen wie Klimawandel, sichere Energieversorgung, demografische Entwicklung, Umweltschutz sowie Gesundheitsversorgung und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Es ist daher wichtig, die Rahmenbedingungen für soziale Innovationen zu stärken. Das ist auch eine essentielle Voraussetzung, um die Leistungsfähigkeit des gesamten Innovationssystems zu erhöhen und die Potenziale und Chancen nachhaltig zu aktivieren.

Die Entwicklung und Durchsetzung sozialer Innovationen braucht unter anderem auch die verstärkte Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die Regierung geht in ihrer Strategie für Forschung, Technologie und Innovation von einem breiten Innovationsansatz aus, ‚der technologische, forschungsgetriebene und nicht-technologische Innovationen sowohl in der Sachgüterproduktion als auch im Dienstleistungssektor ebenso einschließt wie ökologische und soziale Innovationen oder Innovationen im öffentlichen Bereich.‘[1]

Zentrale Aufgabe von Innovationspolitik ist es, ausgezeichnete und moderne Rahmenbedingungen auch für soziale Innovationen zu gestalten.“

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, der Abgeordnete Mag. Andreas Hanger sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé und der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Andreas Hanger beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. März 2017 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Erwin Angerer, Philip Kucher und Ulrike Weigerstorfer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, einen Selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S,V,G,N,T, dagegen: F) beschlossen wurde.

 

Dieser Selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

 

„Wir leben in einer der spannendsten Zeiten der Geschichte. Weltweit gesehen nimmt der Wohlstand zu und Armut ab. Wir stehen mitten in der digitalen Revolution, die mit enormen Chancen und gewaltigen Herausforderungen verbunden ist.

Andererseits sind viele ökologische und soziale Herausforderungen – auch in Österreich – ungelöst. Klimawandel, sichere und nachhaltige Energieversorgung, Ressourcenverbrauch, demografische Entwicklungen, Gesundheitsversorgung, Generationengerechtigkeit, Bildungsarmut sind nur einige der zentralen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen.

Es ist – neben anderen Initiativen – daher wichtig, die Rahmenbedingungen für soziale / gesellschaftliche Innovationen zu stärken. Das ist auch eine essentielle Voraussetzung, um die Leistungsfähigkeit des gesamten Innovationssystems zu erhöhen und die Potenziale und Chancen nachhaltig zu aktivieren.

Die Entwicklung und Durchsetzung sozialer Innovationen braucht unter anderem auch die verstärkte Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die Regierung geht in ihrer Strategie für Forschung, Technologie und Innovation von einem breiten Innovationsansatz aus, ‚der technologische, forschungsgetriebene und nicht-technologische Innovationen sowohl in der Sachgüterproduktion als auch im Dienstleistungssektor ebenso einschließt wie ökologische und soziale Innovationen oder Innovationen im öffentlichen Bereich.‘[2]

Zentrale Aufgabe von Innovationspolitik ist es, ausgezeichnete und moderne Rahmenbedingungen auch für soziale Innovationen zu gestalten. Weiters hat die Bundesregierung in ihrer Open Innovation Strategie mit der Maßnahme 4 ‚den Aufbau und Betrieb einer Open Innovation-Plattform für soziale / gesellschaftliche Innovation und als Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen‘[3] angekündigt.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 677/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen ist damit miterledigt.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 03 21

                        Dr. Ruperta Lichtenecker                                               Dr. Ruperta Lichtenecker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

 



[1] FTI-Strategie der Regierung, S. 24

[2] FTI-Strategie der Regierung S. 24

[3] Open Innovation Strategie für Österreich S. 73