1576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

Petition Nr. 67/PET

               Petition betr. „Mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland“............................................................... 3

Petition Nr. 75/PET

               Petition betr. "„Erhalt des Postamtes Zell am Ziller“................................................................................. 4

 

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 99/BI

               Bürgerinitiative betr. „Energiewende für Österreich!“.............................................................................. 5

 

 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

Petition Nr. 94/PET

               Petition betr. „Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland“.............................................................................................................................................. 6

Petition Nr. 102/PET

               Petition betreffend „anonyme statistische Erfassung von Schwangerschafts­abbrüchen in Österreich“                          6

 

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 69/BI

               Bürgerinitiative betr. „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“........................................... 7

Bürgerinitiative Nr. 98/BI

               Bürgerinitiative betr. „Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen“................................................................................................ 8

Bürgerinitiative Nr. 105/BI

               Bürgerinitiative betr. „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“................... ........................................                9

Bürgerinitiative Nr. 110/BI

               Bürgerinitiative betr. „Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen“                                                                                                                                                                9

 

 

III. Ausschussantrag

  Ausschussantrag...........................................................................................................................................................                10

 

 

_____________________________________________________________________________________

 

Einleitung

 

Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu sieben Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98, 99, 105 und 110 sowie die Petitionen Nr. 67,75, 94 und 102.

 Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Mag.a Christiane Brunner, Martina Diesner-Wais, Dr. Marcus Franz, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA, Johann Hechtl, Gabriele Heinisch-Hosek, Johann Hell, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Dr.in Eva Mückstein, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Mag. Johannes Rauch, Martina Schenk, Julian Schmid, BA und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (ab 10.8.2016: Michael Bernhard) zu Wort.

 

Zu den Bürgerinitiativen Nr. 69, und 85 wurde in der Sitzung am 30. Juni 2016 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung der/des Erstunterzeichnerin/Erstunterzeichners abgehalten:

                69/BI: Dr.in Gertraude Steindl

                85/BI: Dr. Helmut Graupner

Im Zuge der Hearing-Debatte ergriffen die Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Julian Schmid, BA, Leopold Steinbichler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (Anm.: ab 10.8.2016 Michael Bernhard) das Wort.

 

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.

 


I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

Petition Nr. 67 betr. "Mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland" (24.2.2016)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Erwin Preiner

24.2.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMF

(3.8.2016)

BMWFW

(19.10.2016)

Bundesarbeits­kammer

(17.2.2017)

Wirtschafts­

kammer

(22.2.2017)

24.2.2016 – 22.3.2017

 

12

 

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Für eine deutliche Aufstockung des Personals der Finanzpolizei im Burgenland, wo derzeit 18 MitarbeiterInnen tätig sind, setzt sich diese Petition ein, die von Erwin Preiner vorgelegt wurde. Gerade in einer Grenzregion, die u.a. durch die Öffnung des Arbeitsmarkts besonders exponiert ist, sollten die Kontrollen in Bezug auf  Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft verstärkt werden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Gleichzeitig ist die Finanzpolizei aber mit wachsenden Aufgaben (z.B. durch die Registrierkassenpflicht) und Personalabbauplänen konfrontiert, gibt diese Petition zu bedenken. Um eine effektive Arbeit der Finanzpolizei zu ermöglichen, wären im Sinne des Schutzes vor unlauterem Wettbewerb aber zumindest 50 Finanzpolizistlnnenen für das Burgenland erforderlich, lautet die zentrale Forderung.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Petition Nr. 67 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

Petition Nr. 75 betr. "Erhalt des Postamtes Zell am Ziller" (28.4.2016)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hermann Gahr  

28.4.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMVIT

(19.7.2016)

Österreichische PostAG

(17.3.2017)

28.4.2016 – 22.3.2017

 

12

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Hermann Gahr unterstützt diese Petition, die den Erhalt des Postamtes in Zell am Ziller zum Inhalt hat. In diesem Gemeindegebiet (Zell, Zellberg, Ramsau, Hainzenberg, Gerlosberg, Rohrberg und Aschau) sind nicht nur die BürgerInnen, sondern auch die Gewerbebetriebe, das Bezirksgericht, die Schulen, etc. sehr an einem Weiterbestand einer Filiale interessiert. Im Sinne einer Stärkung des ländlichen Raums, einer Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur und einer Chancengleichheit für die regionale Wirtschaft müsse das örtliche Postamt erhalten bleiben, lautet die klare Forderung.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 75 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


2. Bürgerinitiativen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 99 betr. "Energiewende für Österreich!" (15.4.2016)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Wahlmüller

Johannes

15.4.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMEIA

(7.7.2016)

BMLFUW

(1.8.2016)

BMVIT

(5.8.2016)

BMASK

(8.9.2016)

BMF

(26.9.2016)

BMWFW

(30.11.2016)

Dachverband erneuerbare Energie Österreich

(15.3.2017)

15.4.2016 – 22.3.2017

 

517

Kenntnis­nahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Österreich ist eine Reihe von internationalen als auch unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes eingegangen, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Zur Erreichung der langfristigen Ziele müssen nun die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. So sieht das im Dezember 2015 unterzeichnete Abkommen von Paris etwa vor, dass jedes Land große Anstrengungen unternehmen muss, um die globale Erwärmung möglichst weit unter 2 Grad Celsius einzudämmen. Weltweit soll zudem der Ausstieg aus fossiler Energie vorangetrieben werden. Mit einer durchdacht umgesetzten Energiewende könnten auch zehntausende neue Arbeitsplätze entstehen und Milliarden Euro für fossile Energielieferungen eingespart werden, lauten die Argumente der UnterzeichnerInnen. Folgende Eckpfeiler einer zukunftsorientierten österreichischen Klima- und Energiepolitik müssen dafür gesetzlich verankert werden: vollständiger Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energie, 100 Prozent Ökostrom bis 2030, Abbau von umweltschädlichen Subventionen, Förderung energieeffizienter Gebäude sowie umweltfreundliche und leistbare Mobilität.

 

Beschlüsse:

In seiner Sitzung vom 18. Jänner 2017 beschloss der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig folgende Feststellung:

„Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ersucht den Verband „Erneuerbare Energie Österreich“ um eine Stellungnahme zur Bürgerinitiative 99 „Energiewende für Österreich“ unter Einbezug der vorliegenden Stellungnahmen des BMLFUW, des BMVIT, des BMEIA, des BMASK, des BMF und des BMWFW.“

 

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 99 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.


II. Zuweisungen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 94 betr. "Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland" (15.12.2016)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Anton Heinzl  

16.12.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMVIT

(7.2.2017)

BMEIA

(15.3.2017)

BKA

(21.3.2017)

16.12.2016 – 22.3.2017

 

211

Zuweisung Verkehrs­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Anton Heinzl hat dem Nationalrat diese Petition zugeleitet, welche die Bemühungen der Bundesregierung, eine unverhältnismäßige Benachteiligung bzw. Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen durch die Einführung der deutschen PKW-Maut zu verhindern, unterstützen soll. Es stehe zwar grundsätzlich im Ermessen jedes Landes, Straßenbenützungsgebühren für Verkehrs­teilnehmerInnen einzuführen, dabei müssten jedoch die Grundregeln, Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union eingehalten werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 94 dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Petition Nr. 102 betr. "Anonyme statistische Erfassung von

Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich" (1.3.2017)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Marcus Franz 

2.3.2017

22.3.2017

 

2. - 22.3.2017

 

81

Zuweisung Gesundheits­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Da Abtreibungen in Österreich nicht meldepflichtig sind, existieren darüber keine amtlichen Zahlen. Diese Daten wären allerdings nach Meinung des einbringenden Abgeordneten Marcus Franz die Basis für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um den von einer ungewollten Schwangerschaft betroffenen werdenden Müttern und Vätern adäquat helfen zu können. Mit einer umfassenden anonymisierten Meldepflicht könnte die statistische Erfassung aller in Krankenanstalten sowie in ärztlichen Ordinationen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 102 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.


2. Bürgerinitiativen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 69 betr. "Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür" (27.4.2015)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr.in Steindl Gertraude

28.4.2015

25.6.2015

17.11.2015

2.3.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMG

(21.8.2015)

BMBF

(14.9.2015)

BMFJ

(28.10.2015)

BMJ

(19.2.2016)

Dr. Christian Fiala (Gynmed)

(20.5.2016)

Österr. Ärzte-kammer

(17.8.2016)

Österr. Institut für Familienforschung

(24.8.2016)

Burgenland

(1.12.2016)

Kärntnen

(18.11.2016)

(9.11.2016)

 (23.11.2016)

(17.11.2016)

Salzburg

(21.12.2016)

Steiermark

(5.12.2016)

Tirol

(28.11.2016)

Vorarlberg.

(14.11.2016)

Wien

(13.12.2016)

Österr. Hebammen­gremium

(15.20207)

Renate Mitter­huber, MSc

(16.2.2017)

Univ-Prof.in Dr.in Angelika Walser

(1.3.2017)

28.4.2015 – 22.3.2017

 

5.139

Zuweisung Gesundheits­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Während nahezu alle europäischen Länder anonym Zahlen und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen erheben, sei dies in Österreich nicht der Fall. Ebenso fehlen gesicherte Erkenntnisse, warum es dazu kommt, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Man brauche jedoch dringend Fakten, um einerseits die Gründe für diesen Eingriff zu erforschen und um anderseits gezielt helfen zu können. Die Forderungen beziehen sich daher auf die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung sowie die regelmäßige wissen­schaftliche und anonyme Erforschung der Gründe als Basis für Prävention und bedarfsgerechte Unterstützung.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 69 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 98 betr. "Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen" (17.3.2016)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hochmayr Sandra

17.3.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMJ

(7.7.2016)

BMGF

(12.8.2016)

BMWFW

(17.8.2016)

Österr.Hoch-schüler_innen-schaft

(29.9.2016)

VSSTÖ

(3.10.2016)

BMJ (erneut)

(14.10.2016)

Gleichbehandlungs­anwaltschaft

(27.2.2017)

17.3.2016 – 22.3.2017

 

224

Zuweisung Wissenschafts­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Frauen seien an den österreichischen Hochschulen zwar formell gleichgestellt, dennoch komme es immer noch zu Diskriminierungen, konstatieren die UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative. Da auch sexuelle Belästigung ein großes Problem darstellt, sollten an allen Hochschulen entsprechende Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gegründet werden, die sich mit diesem Thema befassen. Deren Aufgabe ist es u.a. Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufzuzeigen. Außerdem soll sexueller Belästigung bzw. Gewalt entgegengewirkt und die Angehörigen sowie Organe der Universität in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützt werden. Es wäre auch notwendig, an jeder Universität und bei der ÖH verpflichtend Frauenreferate einzurichten, urgieren die UnterzeichnerInnen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 98 dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 105 betr. "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!" (21.9.2016)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Kahr Elke

27.9.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMWFW

(4.11.2016)

BMJ

(29.11.2016)

BMASK

(1.12.2016)

Verband der Immobilien­wirtschaft

(15.3.2017)

27.9.2016 – 22.3.2017

 

154

Zuweisung Bauten­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

In dieser Bürgerinitiative, als deren Erstunterzeichnerin die stellvertretende Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr firmiert, wird die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen gefordert. Aufgrund der steigenden Preise sei es immer schwieriger geworden, günstigen Wohnraum zu finden. Dazu beigetragen habe die gesetzliche Bestimmung, wonach die Provisionen auf Basis der Miethöhen berechnet werden. Es sollte daher festgelegt werden, dass für die Kosten der Maklerprovision, die zudem €500 nicht überschreiten soll, ausschließlich die VermieterInnen aufkommen müssen, fordern die EinbringerInnen den Bundesgesetzgeber auf.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, , die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 105 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 110 betr. "Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen" (20.10.2016)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Beringer Marcus

24.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMJ

(6.2.2017)

BMWFW

(20.2.2017)

BMASK

(13.3.2017)

Verband der Immobilien­wirtschaft

(15.3.2017)

24.10.2016 – 22.3.2017

 

544

Zuweisung Bauten­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Derzeit können ImmobilienmaklerInnen bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sowohl vom Wohnungsanbieter als auch vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Laut Maklergesetz müssen sie "die Interessen beider Auftraggeber redlich und sorgfältig wahren." Dies geschehe jedoch in der Praxis kaum und scheitere schon an den grundsätzlich verschiedenen Interessen der beiden. Auch werde die Informationspflicht gegenüber den Wohnungssuchenden nicht immer eingehalten. Überdies beschränke sich die Leistung der MaklerInnen für die Wohnungssuchenden im Normalfall auf Besichtigungstermine und die Vertragsabwicklung. Die EinbringerInnen setzen sich daher für die Umsetzung des Bestellerprinzips in diesem Bereich ein: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für dessen Leistungen bezahlen. Wohnungssuchende sollen also nur noch dann eine Provision entrichten müssen, wenn sie aktiv den/die MaklerIn mit der Suche beauftragen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/dagegen: G) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 110 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 03 22

                               Hermann Lipitsch                                                             Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann