1581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1512 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens

Ziel des vorliegenden Abkommens ist es, die gegenseitige Anerkennung von Reifezeugnissen und von Hochschulqualifikationen in vereinfachter Weise festzulegen. Die Wirkung des Abkommens bezieht sich ausschließlich auf den akademischen Bereich, nicht auf berufsrechtliche Regelungen. Es soll die Hochschulen von den Bewertungen der akademischen Teilleistungen im Einzelfall entlasten. Die Festlegungen gründen sich auf den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in die Qualität der Hochschulbildung im jeweils anderen Vertragsstaat.

Das Abkommen ersetzt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens, BGBl. III Nr. 176/1997, das seit 1. Dezember 1997 in Kraft ist und dessen Wortlaut wegen der Änderungen in der Hochschullandschaft der beiden Vertragsstaaten anpassungsbedürftig ist. Der Vorschlag für das neue Abkommen wurde im Rahmen der gemäß Art. 8 des Abkommens BGBl. III Nr. 176/1997 errichteten Gemischten Expertenkommission ausgearbeitet.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Elmar Mayer die Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Unterrichtsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens (1512 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2017 03 23

                                    Elmar Mayer                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann