1582 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR

über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ (3/US)

 

 

Inhalt:

-        Beratungen

-        Beschlüsse

-        Ergebnis

-             Anlage 1

-             Anlage 2

 

 

I. Beratungen

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen 3/US am 14. März 2017 im Nationalrat eingebracht.

Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen in seiner Sitzung am 28. März 2017 in Verhandlung genommen.


 

II. Beschlüsse

Nach Berichterstattung durch den Zweiten Präsidenten des Nationalrates Karlheinz Kopf fasste der Geschäftsordnungsausschuss nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse:

 

Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Auf Antrag der Abgeordneten Otto Pendl, Gabriele Tamandl, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Peter Pilz, Michael Bernhard, Leopold Steinbichler hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:

SPÖ: 5 (5), ÖVP: 5 (5), FPÖ: 4 (4), Grüne: 2 (2), NEOS: 1 (1), Team Stronach: 1 (1)

Dieser Antrag war folgendermaßen begründet:

„Dieser Zusammensetzung mit einer Ausschussgröße von 18 Mitgliedern und 18 Ersatzmitgliedern liegt das Einvernehmen der Mitglieder der Präsidialkonferenz zugrunde.

Es besteht Einvernehmen, dass der Untersuchungsausschuss achtzehn Mitglieder (Modell „17 + 1“) hat. Jeder Klub, der nach D’Hondt kein Mandat erhält, erhält ein zusätzliches Mandat. Bei der Ermittlung der Ausschussgröße wurden nach der Verhältniswahl 17 Ausschussmitglieder und gem. § 3 Abs. 3 VO-UA für den Parlamentsklub Team Stronach ein weiteres Mitglied vorgesehen (vgl. dazu auch Atzwanger/Zögernitz³, Anm 4 zu § 31 GOG mit vergleichbarer Rechtslage). Im gegenständlichen Fall ist die Einsetzungsminderheit auch im Untersuchungsausschuss abgebildet; diese Lösung wird unpräjudiziell für allfällige zukünftige Anlassfälle getroffen.“

Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag betreffend die Zusammensetzung einstimmig angenommen.

 

Grundsätzlicher Beweisbeschluss

Auf Antrag der Abgeordneten Otto Pendl, Gabriele Tamandl, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Peter Pilz, Michael Bernhard, Leopold Steinbichler hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA einstimmig den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.

 

Wahl Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt samt Stellvertretern

Auf Grundlage des Vorschlages der Präsidentin des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA einstimmig

- Herrn Dr. Ronald Rohrer zum Verfahrensrichter,

- Herrn HR Dr. Philipp Bauer zum Verfahrensrichter-Stellvertreter,

- Herrn RA Dr. Andreas Joklik, LL.M. zum Verfahrensanwalt und

- Herrn RA Mag. Michael Kasper, LL.M. zum Verfahrensanwalt-Stellvertreter

gewählt.

 

Berichterstatter für den Nationalrat

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde einstimmig der Abgeordnete Otto Pendl gewählt.


 

III. Ergebnis

 

Als Ergebnis seiner Beratungen und Prüfung des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ (3/US) erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat seinen Bericht beinhaltend:

 

1.

den Untersuchungsgegenstand (Anlage 1)

 

2.

den grundsätzlichen Beweisbeschluss (Anlage 2)

 

3.

die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses:

 

 

 

Mitglieder

Ersatzmitglieder

 

SPÖ

5

5

 

ÖVP

5

5

 

FPÖ

4

4

 

Grüne

2

2

 

NEOS

1

1

 

Team Stronach

1

1

 

4.

die Wahl des Verfahrensrichters und Verfahrensanwalts samt Stellvertretern:

 

 

Verfahrensrichter

Dr. Ronald Rohrer

 

Verfahrensrichter-Stellvertreter

HR Dr. Philipp Bauer

 

Verfahrensanwalt

RA Dr. Andreas Joklik, LL.M.

 

Verfahrensanwalt-Stellvertreter

RA Mag. Michael Kasper, LL.M.

 

 

Wien, 2017 03 28

                            Otto Pendl                                                     Karlheinz Kopf

                          Berichterstatter                                                        Obmann