Vorblatt
Ziel(e)
- Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Integrationsjahr
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Förderung von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit im Rahmen eines Integrationsjahres verursacht bei 15.000 Personen dieser Zielgruppe jahresdurchschnittlich Kosten in Höhe von in Summe € 141 Mio.
Die Finanzierung dieses Aufwandes erfolgt einerseits aus der im Arbeitsmarktintegrationsgesetz vorgesehenen Aktivierung zusätzlicher passiver Mittel iHv jährlich € 100 Mio. 2017 und 2018, somit in Summe € 200 Mio. (§ 13 Abs. 3 AMPFG).
Anderseits erfolgt die Finanzierung ergänzend aus den dem AMS bereits zur Verfügung stehenden Fördermitteln iHv. rund € 41 Mio. jährlich.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
‑26.318 |
‑105.274 |
‑105.274 |
‑105.274 |
‑105.274 |
Nettofinanzierung Länder |
4.568 |
18.270 |
18.270 |
18.270 |
18.270 |
Nettofinanzierung SV-Träger |
5.444 |
21.778 |
21.778 |
21.778 |
21.778 |
Nettofinanzierung Gesamt |
‑16.306 |
‑65.226 |
‑65.226 |
‑65.226 |
‑65.226 |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Ausgaben - und hiermit der öffentliche Konsum - haben im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt. Einerseits wird dieser Personenkreis am Arbeitsmarkt integriert, andererseits entstehen über die Beschäftigungseffekte dieser Ausgaben weitere Arbeitsplätze.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Kinder sind nicht Zielpersonen des Arbeitsmarktintegrationsgesetzes, wohl aber junge Erwachsene.
Ohne diese Maßnahmen des Integrationsjahres für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gestaltet sich der Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt oftmals als schwierig, so dass es zu einer länger andauernden Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikationen oder anderer Hürden kommen kann.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Arbeitsmarktintegrationsgesetz - Maßnahmenpaket zur Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Einbringende Stelle: |
BMASK |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.“ für das Wirkungsziel „Dämpfung negativer Auswirkungen einer abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge langfristige Senkung der Arbeitslosigkeit“ der Untergliederung 20 Arbeit im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Zielgruppe der Maßnahmen sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, aber auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Integrationsbemühungen sollen so früh wie möglich ansetzen und es soll ein möglichst einheitliches Integrationskonzept verfolgt werden. Auch die Aussicht auf einen positiven Asylbescheid oder subsidiären Schutz soll als Grundlage für Integrationsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens gelten, um Inaktivität und Isolation zu vermeiden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne entsprechende Integrationsmaßnahmen sind kostenintensive Spätfolgen zu erwarten, die sich in einem erschwerten Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt, in lang andauernder Arbeitslosigkeit, Qualifikationsdefiziten, geringer Selbsterhaltungsfähigkeit sowie in einer reduzierten Chance auf gesellschaftliche Teilhabe niederschlagen werden.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Bock-Schappelwein J., Huber, P., Auswirkungen einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende in Österreich, Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bun¬desministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Wien 2015.
Andersson Joanna P., Nekby L., Intensive Coaching of New Immigrants: An Evaluation Based on Random Program Assignment, The Scandinavian Journal of Economics 114 (2), 2012
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten aus dem Data Warehouse des AMS, Datenanalyse und theoriegeleitete Dateninterpretation.
Ziele
Ziel 1: Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Beschreibung des Ziels:
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit sehr hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sollen auf die Teilhabe in und an der österreichischen Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorbereitet und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen vermittelt werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Ohne diese Maßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gestaltet sich der Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt als schwierig, so dass es zu einer länger andauernden Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation kommen kann. |
Künftig sollen Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit aktiv am Arbeitsmarkt beteiligt sein, so dass die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Integrationsjahr
Beschreibung der Maßnahme:
Zentrale Maßnahme der Integrationsbemühungen ist ein gesamtheitlich konzipiertes Integrationsjahr.
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit sehr hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sollen an die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt herangeführt und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen vermittelt werden.
Das verpflichtende Integrationsjahr basiert auf einem System des Förderns und des Forderns. Die je nach vorhandenen Qualifikationen und Vorkenntnissen erforderlichen, modular aufgebauten Maßnahmen werden in einer Integrationskarte festgehalten. Die konkreten Integrationsangebote gehen mit der Verpflichtung zur Mitwirkung und der Möglichkeit einer Sanktionierung bei Nichtteilnahme an angebotenen Maßnahmen einher. Hierbei stehen der Spracherwerb, die Berufsorientierung, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit des Arbeitstrainings im Rahmen eines systematisierten Integrationsjahres im Vordergrund.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Arbeitsaufnahmequote nach Ende eines Geschäftsfalles des Arbeitsmarktservice beträgt für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz aktuell rund 36%. |
Die Arbeitsaufnahmequote nach Ende eines Geschäftsfalles des Arbeitsmarktservice für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz soll nach Durchführung des Integrationsjahres auf rund 50% gesteigert werden. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen hängen von der Entwicklung der Größe der Zielpopulation für das verpflichtende Integrationsjahr ab.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Transferaufwand |
26.318 |
105.274 |
105.274 |
105.274 |
105.274 |
Aufwendungen gesamt |
26.318 |
105.274 |
105.274 |
105.274 |
105.274 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Transferkosten |
‑4.568 |
‑18.270 |
‑18.270 |
‑18.270 |
‑18.270 |
Kosten gesamt |
‑4.568 |
‑18.270 |
‑18.270 |
‑18.270 |
‑18.270 |
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Erträge |
5.444 |
21.778 |
21.778 |
21.778 |
21.778 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum
Die Maßnahmen erfolgen über Träger, die wiederum Personen für Integrationsförderung einstellen.
Nur ein geringer Teil der jährlichen Gesamtzahlungen erfolgt als Sozialversicherungsbeiträge oder fließt als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts in die Stärkung des privaten Konsums.
Veränderung der Nachfrage
in Mio. Euro |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
Konsum |
Öffentlich |
35,3 |
100,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Gesamtinduzierte Nachfrage |
35,3 |
100,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Wertschöpfung in Mio. € |
52 |
155 |
24 |
14 |
8 |
Wertschöpfung in % des BIP |
0,02 |
0,05 |
0,01 |
0,00 |
0,00 |
Importe *) |
9 |
27 |
5 |
3 |
2 |
Beschäftigung (in JBV) |
904 |
2.687 |
430 |
249 |
139 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Durch den öffentlichen Konsum entstehen Nachfrageeffekte.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
Betroffene Personengruppe |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
unselbständig Beschäftigte |
793 |
2.357 |
374 |
215 |
119 |
davon 15 bis unter 25 Jahre |
109 |
325 |
53 |
28 |
14 |
davon 25 bis unter 50 Jahre |
480 |
1.421 |
206 |
107 |
49 |
davon 50 und mehr Jahre |
205 |
612 |
114 |
80 |
56 |
selbständig Beschäftigte |
111 |
330 |
56 |
34 |
20 |
Gesamt |
904 |
2.687 |
430 |
249 |
139 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Da es sich um Asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Personen handelt, können die positiven Effekte in vollem Umfang den unselbständig beschäftigten Ausländern zugeschrieben werden.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten bedingen, dass dieser Personenkreis in Zukunft in geringerem Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf den Schutz und Förderung der Entwicklung und Gesundheit von Kindern
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Schutz und Förderung der Entwicklung und Gesundheit von Kindern.
Erläuterung
Kinder sind nicht Zielpersonen des Arbeitsmarktintegrationsgesetzes, wohl aber junge Erwachsene.
Ohne diese Maßnahmen des Integrationsjahres für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gestaltet sich der Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt als schwierig, so dass es zu einer länger andauernden Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation oder anderer Hürden kommen kann.
Das verpflichtende Integrationsjahr für Asylberechtigte, Personen mit subsidiärem Schutz sowie Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit wird insbesondere für junge Erwachsene ein wichtiger Baustein gegen Arbeitslosigkeit, Qualifikationsdefizite und geringer Selbsterhaltungsfähigkeit sein.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
35.280 |
141.120 |
141.120 |
141.120 |
141.120 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
8.962 |
35.847 |
35.847 |
35.847 |
35.847 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
gem. BFRG/BFG |
20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK |
|
100.000 |
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Durch Umschichtung |
20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik |
|
0 |
41.120 |
141.120 |
141.120 |
141.120 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung von in Summe € 200 Mio. (2017 und 2018) erfolgt durch zusätzlich aktivierte AlV-Mittel gem. § 13 Abs. 3 AMPFG, die restlichen Mittel zur Ausfinanzierung der verpflichtenden Integrationsjahres für die Folgejahre werden aus dem laufenden Förderbudget des AMS bedeckt bzw. sind durch zusätzliche, dem AMS für diese Zwecke zur Verfügung zu stellende Finanzmittel zu bedecken.
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
26.318.437,20 |
105.273.749,00 |
105.273.749,00 |
105.273.749,00 |
105.273.749,00 |
Länder |
‑4.567.500,00 |
‑18.270.000,00 |
‑18.270.000,00 |
‑18.270.000,00 |
‑18.270.000,00 |
GESAMTSUMME |
21.750.937,20 |
87.003.749,00 |
87.003.749,00 |
87.003.749,00 |
87.003.749,00 |
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Kompetenzclearing |
Bund |
15.000 |
375,00 |
15.000 |
1.500,00 |
15.000 |
1.500,00 |
15.000 |
1.500,00 |
15.000 |
1.500,00 |
Deutschkurse |
Bund |
15.000 |
312,50 |
15.000 |
1.250,00 |
15.000 |
1.250,00 |
15.000 |
1.250,00 |
15.000 |
1.250,00 |
Aktivierung/Bewerbungstraining bzw. Werte/Orientierungskurse |
Bund |
15.000 |
155,00 |
15.000 |
620,00 |
15.000 |
620,00 |
15.000 |
620,00 |
15.000 |
620,00 |
Arbeitsvorbereitung |
Bund |
5.800 |
1.750,00 |
5.800 |
7.000,00 |
5.800 |
7.000,00 |
5.800 |
7.000,00 |
5.800 |
7.000,00 |
Qualifizierung |
Bund |
3.800 |
2.187,50 |
3.800 |
8.750,00 |
3.800 |
8.750,00 |
3.800 |
8.750,00 |
3.800 |
8.750,00 |
Arbeitstraining bei Zivildienstträgern |
Bund |
4.900 |
815,37 |
4.900 |
3.261,48 |
4.900 |
3.261,48 |
4.900 |
3.261,48 |
4.900 |
3.261,48 |
Bestehender AMS Aufwand (Qualifiz., Betratungen, EB etc.) für Flüchtlinge mit Zuerkennung ab 2015 |
Bund |
1 |
‑8.961.675,80 |
1 |
‑35.846.703,00 |
1 |
‑35.846.703,00 |
1 |
‑35.846.703,00 |
1 |
‑35.846.703,00 |
Einsparungen beim BMS-Bezug |
Länder |
7.500 |
‑609,00 |
7.500 |
‑2.436,00 |
7.500 |
‑2.436,00 |
7.500 |
‑2.436,00 |
7.500 |
‑2.436,00 |
UV-Beiträge des AMS für TeilnehmerInnen IJG |
Bund |
15.000 |
12,32 |
15.000 |
49,28 |
15.000 |
49,28 |
15.000 |
49,28 |
15.000 |
49,28 |
Das Arbeitsmarktintegrationsgesetz wird im September 2017 wirksam, so dass für das Jahr 2017 nur rund 1/4 der Kosten anfallen.
Die Umsetzung des Arbeitsmarktintegrationsgesetzes für die dort genannte Zielgruppe verursacht bei einer geplanten Integration von 15.000 Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit jahresdurchschnittlich kalkulatorische Kosten in Höhe von € 141 Mio. Die Finanzierung dieses Aufwandes erfolgt im ersten Vollausbaujahr 2018 einerseits aus der im Integrationsgesetz vorgesehenen Aktivierung zusätzlicher passiver Mittel iHv jährlich maximal 100 Mio., anderseits aus den dem AMS bereits zur Verfügung stehenden Fördermitteln iHv. jährlich € 41 Mio. aus der Gebarung AMP für diese Zwecke. Die weitere Finanzierung des IJG ist entweder durch zusätzliche, dem AMS für diese Zwecke zur Verfügung zu stellende Finanzmittel bzw. durch Umschichtungen im AMS Förderbudget zu gewährleisten.
Für die Werte- und Orientierungskurse im Rahmen des IJG wird seitens des AMS nur die Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die Kurse werden in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds oder einer gleichwertigen Einrichtung organisiert, die Bedeckung der unmittelbaren Kurskosten erfolgt aus dem Budget des BMEIA.
BMS-Ersparnis: Personen nehmen nach erfolgreichem Abschluss des Integrationsjahres eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, so dass es zu Einsparungen für die Länder im Hinblick auf den BMS-Bezug kommt. Als maximaler BMS inkl. Wohnkostenanteil wird ein Mischsatz über alle Bundesländer in Höhe von 900 Euro pro Monat angenommen, dies sind 30 Euro pro Tag. Es wird angenommen, dass sich durch die Arbeitsaufnahme der BMS-Bezug um 82 Tage verkürzt. Hieraus ergibt sich eine BMS-Ersparnis für die Länder in Höhe von € 2.436 pro Person. Das AMS weist für den Personenkreis KON/SUB für 2016 eine Arbeitsaufnahmequote von 36% aus. Im Hinblick auf die positiven Wirkungen des Integrationsjahres kann von einer Quote von 50% ausgegangen werden, so dass dies 7.500 Personen betrifft.
Vorgesehen ist ein Zuschuss für die anerkannten Trägereinrichtungen der Arbeitstrainings in Höhe von € 120,00 pro Monat und TeilnehmerIn.
Für die UV-Beiträge des AMS für die TeilnehmerInnen am Integrationsjahr wird der Beitragssatz für Teilversicherte gem. § 74 Abs. 2 ASVG iVm § 14 Abs. 2 ASVG Satzung 2017 angesetzt, was einen jährlichen UV-Beitrag in Höhe von € 49,28 pro Person ergibt.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Sozialversicherungsträger |
5.444.250,00 |
21.777.750,00 |
21.777.750,00 |
21.777.750,00 |
21.777.750,00 |
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Mehreinnahmen Steuern und SV-Beiträge |
SV |
7.500 |
725,90 |
7.500 |
2.903,70 |
7.500 |
2.903,70 |
7.500 |
2.903,70 |
7.500 |
2.903,70 |
Mehreinnahmen Steuern und SV-Beiträge: Für 7.500 Personen ergeben sich auf Grundlage eines Medianeinkommens von € 1.600 im Monat (Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Verteilung der beitragspflichtigen Arbeitseinkommen Österreich 2014) bei einer zusätzlichen Beschäftigungsdauer von 92 Tagen Mehreinnahmen hinsichtlich der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge (inkl. Lohnsteuer) von € 2.903,7 pro Person.
Die zusätzlichen Erträge fallen hauptsächlich bei den Sozialversicherungsträger an, wobei im Startjahr 2017 nur rund 1/4 dieser Erträge realisiert werden.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Kinder und Jugend |
Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) |
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
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