Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Übereignung von 30 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) an die Republik Serbien geschaffen werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 Z 2 nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Besonderer Teil

Zur Unterstützung Serbiens bei der Durchführung der Grenzüberwachung im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen wurde durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport im Rahmen des Central European Defence Cooperation (CEDC) – Verteidigungsministertreffens am 7. November 2016 dem Vertreter der Republik Serbien materielle Unterstützung zugesagt. In diesem Sinne erfolgt die Donation von 30 Stück Nachtsichtferngläsern 87 samt Zubehör.

Im Hinblick darauf, dass durch die beabsichtigte Verfügung die Betragsgrenze nach § 75 Abs. 5 Z 1 lit. b BHG 2013 i. V. m. § 13 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, überschritten wird, ist eine gesonderte bundesgesetzliche Ermächtigung erforderlich.