1593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Petition Nr. 94/PET: „Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl

Die gegenständliche Petition Nr. 94/PET wurde dem Nationalrat am 15. Dezember 2016 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

„Bereits im Vorfeld der deutschen Bundestagswahl 2013 forderte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer die Einführung einer Pkw-Maut für ausländische AutofahrerInnen und machte diese Forderung auch zu einer Bedingung für eine Regierungsbeteiligung der CSU. Tatsächlich fand sich im Koalitionsvertrag 2013 zwischen CDU/CSU und SPD ein Passus zur Einführung einer PKW -Maut unter der Voraussetzung, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet werden dürfe und die konkrete Ausgestaltung EU-rechtskonform erfolgen müsse. Ende Oktober 2014 unterbreitete das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schließlich den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz - InfraAG). In weiterer Folge wurde das Gesetz vom deutschen Bundestag am 27. März 2015 und vom deutschen Bundesrat am 8. Mai 2015 gemeinsam mit dem zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG 2) beschlossen.

 

Gemeinsam beinhalten die beiden Gesetze die Lösung, dass für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eine Entlastung von der Kfz-Steuer im Ausmaß der Pkw-Maut vorgenommen wird und somit sichergestellt ist, dass die Maut ausschließlich von AusländerInnen geschultert wird. Diese Regelung verstößt nicht nur nach Auffassung namhafter ExpertInnen gegen geltendes Unionsrecht. Beide Maßnahmen - Infrastrukturabgabe für alle NutzerInnen von Bundesautobahnen und Steuerentlastungsbetrag für alle HalterInnen von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen - müssen in Verbindung miteinander bewertet werden, da sie sowohl inhaltlich als auch zeitlich in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Koppelung der Infrastrukturabgabe mit einer zeitnah zu realisierenden und inhaltlich vollständig korrespondierenden Senkung der Kfz-Steuer (Steuerentlastungsbetrag) für HalterInnen von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen stellt eine unionsrechtlich unzulässige indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar. Aus diesem Grund hat bereits die damalige Verkehrsministerin Doris Bures von Anfang an klargestellt, dass Österreich eine Diskriminierung der heimischen Autofahrer nicht akzeptieren wird und Österreich gegebenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde, um eine Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen zu verhindern.

 

Die oben genannte Auffassung wurde ursprünglich auch von der Europäischen Kommission geteilt und daher unmittelbar nach Beschlussfassung der bei den Gesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am 1. Dezember verkündeten die EU-Kommissarin Violetta Bu1c und der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt überraschend eine Einigung im Streit um die deutsche PKW-Maut. Die bisher bekannten Eckpunkte sind aber keinesfalls geeignet die Bedenken Österreichs auszuräumen. Dies insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der deutsche Bundesverkehrsminister abermals betont hat, dass es zu keiner Mehrbelastung deutscher AutofahrerInnen kommen werde. Österreich wäre als Nachbarland Deutschlands von einer derart diskriminierenden Maut unmittelbar und überproportional betroffen. Aus diesem Grund hat auch bereits der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Jörg Leichtfried seine Kritikpunkte schriftlich bei Kommissionpräsident Juncker und Parlamentspräsident Schulz deponiert. Darüber hinaus konnte er am Rande des EU-Verkehrsministerrates bereits erste Gespräche mit anderen ebenfalls kritisch eingestellten Ländern, wie insbesondere Niederlande, führen. Es gilt nunmehr alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Diskriminierung ausländischer AutofahrerInnen im Zuge der geplanten Einführung der PKW-Maut in Deutschland zu verhindern.

 

Der Nationalrat wolle daher beschließen:

,Die Abgeordneten des Nationalrates unterstreichen, dass es grundsätzlich im Ermessen der Bundesrepublik Deutschland liegt, Straßenbenützungsgebühren für VerkehrsteilnehmerInnen einzuführen. Dabei sind aber jedenfalls, wie auch im österreichischen Vignettensystem, die Grundregeln, Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union einzuhalten. Aus diesem Grund unterstützen die Abgeordneten die Bemühungen der österreichischen Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres sowie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, darauf hinzuwirken, dass es im Zuge der Einführung der deutschen PKW-Maut zu keiner unverhältnismäßigen Benachteiligung bzw. Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen kommt.‘“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 16. Dezember 2016 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat dem Ersuchen entsprochen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die erwähnte Petition Nr. 94/PET in seiner Sitzung am 5. April 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Anton Heinzl die Abgeordneten Christoph Hagen, Christian Hafenecker, MA und Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 04 05

                                   Anton Heinzl                                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann