1595 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 2079/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend 200. Geburtstag des Fahrrads: Jedes Kind in Österreich lernt sicher Radfahren!

Die Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Heuer vor 200 Jahren wurde das Fahrrad in Baden-Württemberg erfunden. Seither hat es die individuelle Mobilität revolutioniert. Auf viele aktuelle Probleme im Verkehrsbereich - Luftverschmutzung, Verkehrslärm, Platzverbrauch, Zeitverlust durch Staus, Energieverbrauch - ist das Fahrrad als modernes, vielseitiges, gesundheitsförderndes und beispiellos energieeffizientes Fortbewegungsmittel die passende Antwort. Im örtlichen Bereich und in Ballungsräumen sind bis zu 90% der Alltagswege von einer Länge, die für die Verlagerung auf das Fahrrad geeignet ist.

Unsere Volksschulkinder sollten laut Lehrplan das Radfahren erlernen, das Rad sicher beherrschen und alle Regeln rund um das Verhalten im Straßenverkehr kennenlernen. Dazu ein Auszug aus dem dazugehörigen Lehrplan:

Die Stundentafel der 1. - 4. Schulstufe kennt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen und Unverbindliche Übungen. ‚Verkehrserziehung‘ fällt unter die Verbindlichen Übungen. (https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_vs_gesamt_14055.pdf?5te5gn, S. 32)

Bezüglich der Stundenanzahl pro Schulstufe für ‚Verkehrserziehung‘ wird angemerkt:

‚Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.‘

Blickt man in den Lehrplan für die Verbindliche Übung ‚Verkehrserziehung‘ - https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/lp/VS8T_VerbUEb-Verkehr_3945.pdf?5te5go - fällt der große Umfang auf.

In der 3. Schulstufe soll - bezogen auf das Fahrrad - folgendes erlernt werden:

-       Das Kind als Radfahrer - Vermittlung erster Kenntnisse, Einsichten und Verhaltensweisen.

-       Das Fahrrad - ein Verkehrsmittel: Anbahnung einer sachlichen Einstellung zum Gebrauch des Fahrrades: kein Spielzeug, sondern ein Verkehrsmittel

-       Gesetzliche Regelungen über Altersgrenzen: Die für das Lenken eines Fahrrades wichtigsten Altersgrenzen kennen, sie akzeptieren und sich entsprechend verhalten.

-       Verkehrszeichen beachten: Die für Radfahrer bedeutendsten Verkehrszeichen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen.

-       Verkehrssicheres Fahrrad und Sicherheitsausrüstung des Lenkers: Die Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrrades kennen; das eigene Fahrrad diesbezüglich überprüfen und eventuelle Mängel ergänzen (lassen). Die für die Sicherheit des Lenkers erforderliche Ausrüstung (zB Sturzhelm) kennen und benützen.

In der 4. Schulstufe soll - bezogen auf das Fahrrad - folgendes erlernt werden:

-       Das Fahrrad - ein Gebrauchsgegenstand und Verkehrsmittel: Erkennen und einsehen, dass das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist, dessen Benutzung viele Vorteile bringt, aber auch Gefahren in sich birgt. Im Einzugsbereich der Schule vorgesehene Verkehrsflächen für Radfahrer kennen und benutzen.

-       Sichere Beherrschung des Fahrrades: Die Bedeutung einer sicheren Spurführung auf gerader Fahrbahn und in Kurven für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer kennen. Die Bedeutung zeitgerechten Bremsens mit der Vorderrad- und Hinterradbremse erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen.

-       Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen kennen: Die für Radfahrer bedeutsamen Verkehrszeichen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten. Die verschiedenen Bodenmarkierungen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten.

-       Das Vorrangprinzip, Vorrang- und Nachrangregeln kennen: Die Prinzipien ‚Vorrang‘ – ‚Nachrang‘ und ihre Bedeutung für die Verkehrssicherheit kennen. Die für Radfahrer wichtigsten Vorrang- und Nachrangregeln kennen und in praktischen Beispielen im Schonraum erproben.

-       Zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen: Die Bedeutung des Defensivverhaltens im Straßenverkehr kennen und selbst beachten, zB angemessene Geschwindigkeit (insbesondere beim Bergabfahren), Sicherheitsabstand einhalten (vorne und seitlich), die Fahrweise der Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn anpassen, Gepäcksstücke (zB Schultasche) sicher befördern, den Vorrang von Einsatzfahrzeugen beachten, die besondere Regelung des Vorrangs für Schienenfahrzeuge beachten.

-       Rad fahren im verbauten Gebiet und auf Freilandstraßen: Wichtige Verhaltensregeln für das Radfahren in verbauten Gebieten und auf Freilandstraßen kennen und einhalten.

-       Verbote und Gebote: Die für Radfahrer gesetzlich festgelegten Verbote und Gebote kennen und einhalten.

-       Abbiegen: Sicheres Verhalten beim Rechtsabbiegen auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen durch Üben im Schonraum erwerben. Die schwierige Situation des Linksabbiegens auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen im Schonraum besonders gut einüben.

-       Überholen: Die für das Überholen und Überholtwerden geltenden Regelungen kennen und anwenden; mögliche Gefahren bewusst machen.

Tatsächlich gibt es genügend Kinder, die das nicht können. In Wien - so berichten Anbieter von Fahrradkursen für Schulkinder - können 15 % der Kinder am Ende der Volksschule nicht Radfahren. Das muss sich ändern. Die Volksschulen und VolksschulpädagogInnen müssen unterstützt werden, damit das, was im Lehrplan vorgesehen ist, auch tatsächlich erreicht werden kann.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. April 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Georg Willi die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer und Christoph Hagen.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V, T, nicht anwesend: N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 04 05

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                             Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann