1596 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1525 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird

Zu den Art. 1 und 2 (Heimopferrentengesetz und Verbrechensopfergesetz)

Opfer, die in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche Gewalt erlitten haben und denen dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger zuerkannt wurde, sollen eine monatliche Rentenleistung erhalten. Sie soll ab der Erreichung des Regelpensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Eigenpension gebühren und mtl. € 300 betragen. Sie wird vom Sozialversicherungsträger (bei Eigenpensionsbezug) oder dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gewährt.

Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Rentenleistung soll für Heimopfer in Hinkunft der Ersatz des Verdienstentganges nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) entfallen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich der vorliegende Entwurf hinsichtlich der Art. 1 und 2 auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG („Sozialentschädigungsrecht“) und hinsichtlich der Art. 3 und 4 auf Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzwesen“).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. April 2017 in Verhandlung genommen.

Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentliches Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

- OR Mag. Josef Danner (Land Tirol)

- Präsident Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek (Weisser Ring)

- Waltraud Klasnic (Unabhängige Opferschutzanwaltschaft)

- Bernhard Mager (Land Wien)

- Mag.a Johanna Zimmerl (die möwe - Kinderschutzzentren).

Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig gaben der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé sowie die Expertinnen und Experten ihre Einleitungsstatements ab. Daran anschließend meldeten sich die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Judith Schwentner, Mag. Helene Jarmer, Mag. Gerald Loacker und Ing. Waltraud Dietrich zu Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und Experten beantwortet. Nach Beendigung des öffentlichen Hearings gaben die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Helene Jarmer, Mag. Judith Schwentner und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé weitere Wortmeldungen ab.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T bzw. dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1525 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 04 06

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann