1603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1589 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte (Ausgangslage und Zielsetzung):

Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt. Folgende Maßnahmen sind in der Novelle vorgesehen:

-       Schaffung einer vereinfachten Meldung für den Transportsektor nach § 19 LSD-BG;

-       Vereinfachungen bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Transportbereich nach Österreich entsenden, zur Bereithaltung von Lohnunterlagen (§ 22 LSD-BG);

-       Vereinfachung bei der Festlegung der Ansprechperson nach § 23 LSD-BG;

Im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) sind geringfügige Änderungen hinsichtlich der aktuellen Novelle zum Zustellgesetz vorgesehen.

Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Besonderen Teil der Erläuterungen dargestellt.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich der vorliegende Entwurf auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Arbeitsrecht und Sozialversicherungswesen).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. April 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Gabriel Obernosterer, Mag. Birgit Schatz und Ing. Mag. Werner Groiß sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, T, dagegen: F, G) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1589 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 04 06

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann