1605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. September 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 7 hat die Arbeiterkammer ihren zugehörigen Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere Rechtsschutz, durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, zu gewähren. Die Arbeiterkammer kann unter Umständen gemäß Abs. 5 einen solchen Rechtschutz nicht gewähren. Problematisch daran ist, dass die Nichtgewährung des Rechtsschutzes von den betroffenen Arbeitnehmer_innen nicht bekämpft werden können. D.h. es bestehen keine Rechtsmittel, um gegen eine solche Nichtgewährung vorzugehen. Um hier entsprechende Rechtsmittel für die Betroffenen bereitzustellen, soll die Nichtgewährung des Rechtsschutzes bescheidmäßig ausgestellt werden. Denn wenn Arbeitnehmer_innen nicht selbst entscheiden können, ob sie Mitglied einer solchen Interessensvertretung sein wollen oder nicht, so soll zumindest allen dieselben Rechtsmittel zur Verfügung stehen und damit vor Willkür dieser Interessensvertretung geschützt werden. Mit einer bescheidmäßigen Feststellung der Nichtgewährung des Rechtschutzes ist dies gewährleistet.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. April 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Rainer Wimmer, Mag. Birgit Schatz, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Herbert Kickl, Ing. Markus Vogl und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, T, dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rainer Wimmer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 04 06

                                Rainer Wimmer                                                                Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann