1618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1583 der Beilagen): Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017)

Die Bundesregierung hat am 25. Oktober 2016 ein Maßnahmenpaket betreffend Wirtschaft und Arbeit beschlossen und sich zum klaren Ziel bekannt, private und öffentliche Investitionen zu stimulieren und dadurch die Schaffung von Beschäftigung zu unterstützen. Es sollen insbesondere kommunale Investitionen mobilisiert und der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

In Umsetzung dieses Maßnahmenpaktes werden mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017 zusätzliche Investitionen in Höhe von 175 Millionen Euro für Städte und Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur, abzüglich der Abwicklungskosten, in Form eines Zweckzuschusses bereitgestellt. Die maximale Höhe des Zweckzuschusses liegt bei 25% der Gesamtkosten eines Projekts.

Die Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 einzubringen. Die Anträge werden von einer Abwicklungsstelle geprüft; die Zuerkennung und Auszahlung des Zweckzuschusses an die jeweilige Gemeinde erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Abrechnungen sind bis spätestens 31. Jänner 2021 beizubringen, wodurch eine rasche Umsetzung der Projekte gewährleistet ist.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ing. Robert Lugar, Dr. Ruperta Lichtenecker, August Wöginger, Ing. Hermann Schultes, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Andreas Zakostelsky und Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, N, T) beschlossen.

 

Ferner beschloss der Finanzausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, N, dagegen: T) folgende Feststellungen:

1)     Ziel des KIG 2017 ist die Unterstützung kommunaler Bauinvestitionen zur Modernisierung der Infrastruktur (§ 1 iVm 2 Abs. 2 KIG 2017). Die jeweiligen Bauinvestitionen müssen nach § 2 Abs. 2 KIG 2017 auf kommunaler Ebene erfolgen, ein Teil der Aufwendungen der Gemeinden und von ihnen beherrschter Bauträger (§ 2 Abs. 1 KIG) wird durch den Zweckzuschuss abgedeckt.

Es wird festgehalten, dass die Bezeichnung „im Eigentum der Gemeinde“ in § 2 Abs. 2 Z 4 und 7 daher in dem Sinn zu verstehen ist, dass nicht notwendigerweise zivilrechtliches Eigentum der Gemeinde gegeben sein muss, sondern auch wirtschaftliches Eigentum der Gemeinde (z.B. in Form einer eigenen Immobilientochter) oder des beherrschten Bauträgers oder eines Gemeindeverbandes die Kriterien für den Zweckzuschuss erfüllt.

2)     Gemäß § 3 Abs. 4 ist nach Durchführung des Investitionsprojekts, spätestens bis 31. Jänner 2021, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses gegenüber der Abwicklungsstelle mit allen erforderlichen Unterlagen nachzuweisen.     
Es wird festgehalten, dass dies nicht als Fallfrist zu verstehen ist, sondern in begründeten Fällen, insbesondere wenn die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus sachlichen Gründen nicht beizubringen sind, diese Frist auf Antrag verlängert werden kann.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1583 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 05 03

                     Marianne Gusenbauer-Jäger                                              Ing. Mag. Werner Groiß

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann