Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schaffung eines Anreizes zur Steigerung des Direktinvestitionsvolumens

-       Wahrung der steuerlichen Interessen betreffend Zinsbesteuerung

-       Mehr Transparenz und Amtshilfe in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Israel

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Dividendenbesteuerung

-       Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Zinsbesteuerung

-       Implementierung des neuen OECD-Standards betreffend Transparenz und Amtshilfe

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die finanziellen Auswirkungen des Abkommens halten sich aufgrund des derzeit niedrigen Investitionsvolumens, das im einstelligen Millionenbereich liegt, in engen Grenzen. Der Abschluss eines neuen Abkommens hat die Zielsetzung, aufgrund der Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen einen Anreiz zur Steigerung des Investitionsvolumens zu bieten, was zu einer Änderung der finanziellen Auswirkungen führen würde.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

0

390

390

390

390

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

Senkung der Quellensteuer auf Dividendenerträge

0

‑210.000

‑210.000

‑2.100.000

‑2.100.000

Entfall der Quellensteuer auf Zinserträge

0

600.000

600.000

600.000

600.000

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Es ist die Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG erforderlich.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel werden gegenwärtig durch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das am 29. Jänner 1970 in Wien unterzeichnet wurde, geschützt. Dieses Abkommen entspricht nicht mehr den neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht. Insbesondere erweist sich das Abkommen aufgrund der der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft als revisionsbedürftig.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Einerseits bietet das bestehende Abkommen aufgrund der dort enthaltenen nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen einen geringeren Anreiz für Investitionen. Andererseits könnte eine Nichtverwirklichung der Umsetzung der Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft ein negatives Ranking Österreichs im Rahmen des laufenden Ratings des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes nach sich ziehen. Dies könnte zu gravierenden Nachteilen für die österreichische Wirtschaft durch die dadurch bedingte Aktivierung von Defensivgesetzgebungen anderer Länder führen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Staatsvertrag tritt frühestens 2014 in Kraft. Eine sinnvolle Evaluierung ist daher frühestens ab 1.1.2018 möglich. Dafür müssen keine besonderen organisatorischen Maßnahmen gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können das Investitionsverhalten sowie die Anzahl der Fälle und das Funktionieren der Amtshilfe mit Israel einer Evaluierung unterzogen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schaffung eines Anreizes zur Steigerung des Direktinvestitionsvolumens

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht bei Dividenden ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Dies führt im Fall von Direktinvestitionen in Israel durch in Österreich ansässige Gesellschaften zu einer steuerlichen Mehrbelastung, da die daraus erzielten Schachteldividenden in Österreich keiner Besteuerung unterliegen (§ 10 KStG) und somit keine österreichische Steuer für die Anrechnung der in Israel erhobenen Quellensteuer zur Verfügung steht. Dies mindert den Anreiz zur Vornahme von Direktinvestitionen in Israel.

Das Abkommen sieht eine Streichung des Besteuerungsrechts im Quellenstaat für Schachteldividenden vor. Somit ist im Falle von Dividendenerträgen aus Direktinvestitionen in Israel durch österreichische Gesellschaften keine steuerliche Mehrbelastung mehr vorgesehen, womit ein Anreiz zur Steigerung des Investitionsvolumens geschaffen wird.

 

Ziel 2: Wahrung der steuerlichen Interessen betreffend Zinsbesteuerung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht bei Zinsen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 15% vor. Dieser hohe Quellensteuersatz ist aus österreichischer Sicht nachteilig, da nach österreichischem Steuerrecht (§ 98 EStG) aus Österreich stammende Zinserträge von nicht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen nur in Ausnahmefällen einer Besteuerung unterliegen. Somit wird im Falle von Zinsen, die in Österreich ansässige Personen aus Israel beziehen, das Besteuerungsrecht Österreichs geschmälert, ohne dass dies durch eine Quellenbesteuerung in Österreich kompensiert werden kann, wenn in Israel ansässige Personen Zinserträge aus Österreich erhalten.

Das Abkommen sieht eine Senkung des Besteuerungsrechts im Quellenstaat für Zinsen auf 5% vor. Auf Grund der vorgesehenen Anrechnungsmethode können somit österreichische Investoren im höheren Ausmaß in Österreich besteuert werden, ohne dass dies bei diesen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt.

 

Ziel 3: Mehr Transparenz und Amtshilfe in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Israel

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit entspricht das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht dem OECD-Standard der zwischenstaatlichen Amtshilfe.

Durch die Implementierung des OECD-Standards betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft wird verhindert, dass Österreich im Rahmen des Rankings des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ein negatives Ranking erhält, was zur Aktivierung von Defensivgesetzgebungen anderer Länder führen könnte.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Dividendenbesteuerung

Beschreibung der Maßnahme:

Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht für Dividenden ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 25% vor. Das OECD-Musterabkommen 2010, dem international und national eine maßgebliche Bedeutung zukommt, sieht jedoch wesentlich niedrigere Quellensteuersätze vor: Diese betragen für Portfoliodividenden 15% und für Schachteldividenden 5% (bei einer Beteiligung ab 25%).

Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Quellensteuersatz in Höhe von 10% bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht kein Besteuerungsrecht des Quellenstaats. Somit erfolgt durch die Neuregelung der Zuteilung des Besteuerungsrecht bei Dividenden eine Annäherung an das OECD-Musterabkommen im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, und wird sichergestellt, dass im Falle von Schachteldividenden keine steuerliche Mehrbelastung für österreichische Gesellschaften anfällt.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Zinsbesteuerung

Beschreibung der Maßnahme:

Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht für Zinsen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 15% vor. Das OECD-Musterabkommen 2010, dem international und national eine maßgebliche Bedeutung zukommt, sieht jedoch lediglich einen Quellensteuersatz in Höhe von 10% vor.

Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Quellensteuersatz in Höhe von 5% vorgesehen. Somit wird durch die Neuregelung der im OECD-Musterabkommen vorgesehene Quellensteuersatz zugunsten Österreichs noch weiter gesenkt.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 3: Implementierung des neuen OECD-Standards betreffend Transparenz und Amtshilfe

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit kann auf Basis des derzeit bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kein Informationsaustausch mit Israel nach dem OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationale Verpflichtung zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

                        – Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Erträge

0

390

390

390

390

Nettoergebnis

0

390

390

390

390

 

Erträge: Laut Schätzungen der OeNB beliefen sich im Jahr 2012 die Erträge Österreichs aus israelischen Aktien auf ca. 0,6 Mio. EUR, umgekehrt beliefen sich die Dividendenflüsse von Österreich nach Israel im selben Zeitraum auf ca. 2 Mio. EUR. Dies umfasst ausschließlich Portfoliodividenden; für Schachteldividenden wurden in den letzten Jahren keine Daten gemeldet. Unter Zugrundelegung dieser Daten führt die Senkung des Quellensteuersatzes von 25% auf 10% zu einem steuerlichen Ausfall in Österreich in Höhe von ca. 210.000 EUR pro Jahr. Zinserträge Österreichs aus israelischen Anleihen beliefen sich im Jahr 2012 auf ca. 6 Mio EUR (v.a. aus Staatsanleihen), umgekehrt erfolgten nur Zinszahlungen unter der statistischen Wahrnehmungsschwelle. Werden diese Zahlen auch für Folgejahre zugrunde gelegt, führt dies aufgrund der Senkung des Quellensteuersatzes und der damit verbundenen Ausweitung des Besteuerungsrechts im Ansässigkeitsstaat Österreich zu voraussichtlichen steuerlichen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 600.000 EUR pro Jahr.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

Erläuterung der Bedeckung

Da es insgesamt zu steuerlichen Mehreinnahmen kommt, entfällt eine nähere Erläuterung der Bedeckungen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Senkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden

Bund

1

‑210.000,00

 

‑210.000

‑210.000

‑210.000

‑210.000

Entfall der Quellensteuer bei Zinserträgen

Bund

1

600.000,00

 

600.000

600.000

600.000

600.000

GESAMTSUMME

 

 

 

 

390.000

390.000

390.000

390.000

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.