1650 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Mai 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein wichtiger Garant für den Menschenrechtsschutz in Europa. In den letzten Jahren hat die Zahl der Beschwerden sehr stark zugenommen. Im Jahr 2011 waren nahezu 160.000 Fälle anhängig. Dies haben einige Staaten zum Anlass genommen, eine grundlegende Umwandlung des Schutzsystems der EMRK zu fordern, die im Kern eine starke Einschränkung des Individualbeschwerderechts bedeutet hätte.

In Umsetzung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurden jedoch organisatorische Maßnahmen gesetzt, die einen stetigen Abbau dieses Rückstaus und die Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Beschwerdeverfahren ermöglicht haben. Ende 2015 waren nur mehr 65.000 Menschenrechtsbeschwerden anhängig. Diese Zahl erhöhte sich 2016 wieder auf knapp 80.000 anhängige Fälle. Dem Zuwachs an neu einlangenden Beschwerden liegen im Wesentlichen Probleme im Bereich der Haftbedingungen einzelnen EMRK-Staaten, der Krise in der Türkei und in der Ukraine zugrunde. Der EGMR hat auf die steigenden Zahlen mit weiteren Organisationsänderungen reagiert.

Ungeachtet dieser positiven Gesamtentwicklung führen einige EMRK-Staaten die Diskussion über eine grundsätzliche EGMR-Reform fort. Unzufriedenheit auf nationaler Ebene mit einzelnen Urteilen des EGMR hat nicht nur dazu geführt, dass in einzelnen Ländern die Verbindlichkeit von EGMR-Urteilen in Zweifel gezogen wird, sondern dass auch – wieder – Fragen der Einengung des Handlungsspielraumes und der Jurisdiktion des EGMR aufgeworfen werden.

Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass einerseits das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden, andererseits aber die Staaten ihre Bemühungen verstärken, um den mit der EMRK übernommenen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller der Abgeordnete Franz Kirchgatterer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 05 24

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                           Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau