Entschließung
betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass
- das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt wird,
- weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden,
- die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die EMRK-Staaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird, und
- die Unabhängigkeit und Autorität des EGMR nicht in Frage gestellt wird.