Entschließung

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass 

-       das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt wird,

-       weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden,

-       die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die EMRK-Staaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird, und

-       die Unabhängigkeit und Autorität des EGMR nicht in Frage gestellt wird.