1653 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1643 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das EU­Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird

Problem und Ziel:

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle sollen vorwiegend weitere Durchführungsmaßnahmen im Bereich der amtlichen Kontrolle vorgenommen werden.

Inhalt:

Die Zuständigkeit für Kontrollen von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten wird in diesem Bundesgesetz geregelt. Hiefür sind Bundesorgane zuständig, Teile der Kontrolle können jedoch an weitere Stellen übertragen werden.

Die amtliche Kontrolle und die Vollziehung erleichternde und verbessernde Maßnahmen werden vorgesehen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG („Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland“) und Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle“).

Kosten:

Es sind keine zusätzlichen Kosten für den Bund und die Länder zu erwarten.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef A. Riemer und Ulrike Weigerstorfer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1643 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 05 31

                               Ing. Markus Vogl                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau