1654 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Oktober 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel können auch freiwillige Informationen über Lebensmittel bereitgestellt werden.

Diese freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel müssen unter anderem den folgenden Anforderungen entsprechen:

a)     sie dürfen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführend sein;

b)     sie dürfen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zweideutig oder missverständlich sein; und

c)     sie müssen gegebenenfalls auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen.

In Bezug auf Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer wurde in der Verordnung festgeschrieben, dass die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Anwendung der in der Verordnung genannten Anforderungen für die freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel erlässt. Dies ist bis jetzt noch nicht erfolgt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Markus Vogl, Franz Leonhard Eßl, Ulrike Weigerstorfer, Josef A. Riemer, Mag. Christiane Brunner und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2017 05 31

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau