Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Familien und Jugend

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Im Zuge der Bildungsreform wurde für den elementarpädagogischen Bildungsbereich unter anderem die Einführung eines Bildungskompasses für alle Kinder ab 3,5 Jahren vorgeschlagen. Dieser soll ein Kind bis zum Ende der Pflichtschule begleiten.

Daher wurde im Jahr 2016 im Auftrag des BMFJ ein Konzept für den Bildungskompass im elementarpädagogischen Bereich erstellt.

Das Pilotprojekt mit dem Land Oberösterreich dient der Erprobung dieses Konzeptes hinsichtlich des zu erwartenden Arbeits- und Organisationsaufwandes. Diese Erkenntnisse sollen Ausgangspunkt für die zukünftige österreichweite Implementierung des Bildungskompasses und der Durchführung einer Kostenschätzung sein.

Die Durchführung des Pilotprojektes wird in 50 Kindergartengruppen erfolgen. Für die strukturierte Erfassung und Dokumentation von Lerndispositionen werden davon lediglich die 4- und 5-jährigen Kinder in elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in das Projekt eingebunden. Somit ist für ca. 900 Kinder ein Bildungskompass-Formular auszufüllen. Vom Pilotprojekt sind darüber hinaus auch 50 Pädagoginnen und Pädagogen für Schulungsmaßnahmen zur Durchführung des Projektes umfasst. Die Eltern der beteiligten Kinder nehmen im Rahmen des Entwicklungsgespräches am Projekt teil.

 

Ziel(e)

Ziel der Pilotphase ist es, dass das Land Oberösterreich in Zusammenarbeit mit dem Charlotte-Bühler-Institut die praktische Durchführung des Konzeptes zum Bildungskompass im elementarpädagogischen Bildungsbereich erprobt. Dabei sollen insbesondere Erkenntnisse zum Schulungs- und Unterstützungsbedarf sowie zum zeitlichen Mehraufwand für Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Faktoren für positive Kommunikation mit Systempartner(inne)n gewonnen werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das Land Oberösterreich wird mit der Durchführung des Pilotprojektes beauftragt und übernimmt die Auswahl der Projektgruppen und die Organisation der Schulungsmaßnahmen der Kindergartenpädagog(inn)en und die Gruppeninterviews. Die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen beobachten und dokumentieren im Rahmen des Projektes die Lerndispositionen der Kinder und sind für das Ausfüllen des Bildungskompasses verantwortlich. Das Projekt dient ferner der Feststellung des Zeitaufwandes für die zukünftige pädagogische Arbeit. Der erstellte Bildungskompass wird den Eltern im Rahmen des Entwicklungsgespräches zur Verfügung gestellt und kann von den Eltern freiwillig an die Volksschule weitergegeben werden. Nach Durchführung des Entwicklungsgespräches soll die Übermittlung von anonymisierten Kopien der ausgefüllten Bildungskompasse an das Charlotte-Bühler-Institut zur Durchführung der Evaluation erfolgen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die gegenständliche Vereinbarung entstehen dem Land Oberösterreich Kosten im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des Pilotprojektes Bildungskompass. Die Gesamthöhe der Kosten für das Kindergartenjahr 2017/18 wird vom Land auf Euro 164.000 geschätzt. Die Kostenschätzung setzt sich wie folgt zusammen:

 

- finanzielle Leistungen an Rechtsträger: Euro 145.000:

pauschale Abgeltung des Personalaufwandes für Rechtsträger im Kindergartenjahr 2017/18 (gruppenführende Elementarpädagoginnen und Ersatzkräfte) im Ausmaß von 500 Euro pro Pilotgruppe und 120 Euro pro ausgefülltem Bildungskompass;

 

- Personalkosten des Landes Oberösterreich: Euro 9.000:

Abgeltung für Personalaufwand des Landes Oberösterreich in der Zeit von 1.4.2017 bis 31.8.2018 im Ausmaß von 300 Stunden á 30 Euro (unterschiedliche Mitarbeiter/-innen).

 

- Sachkosten: Euro 10.000:

für Raummieten, Verpflegung etc. für Schulungen und sonstige Veranstaltungen

 

Für den Bund entstehen somit durch den Zuschuss zum Pilotprojekt in Oberösterreich zur Erprobung des Bildungskompasses Kosten in Höhe von insgesamt Euro 164.000, welcher zur Abdeckung jenes Aufwandes verwendet wird, der dem Land durch die Übernahme der Aufgaben durch Bedienstete des Landes und die Gewährung von projektbezogenen finanziellen Leistungen an öffentliche und private Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entsteht.

Der Bundeszuschuss wird im Jahr 2017 in der Höhe von insgesamt Euro 39.500 und im Jahr 2018 in der Höhe von Euro 124.500 ausbezahlt.

 

Die Bedeckung für die Aufwendungen in der Höhe von Euro 164.000 ist bei DB 25020100 gegeben.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 256262847).