Vorblatt
Ziel(e)
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Um den Anteil an gering qualifizierten Personen im erwerbsfähigen Alter nachhaltig zu senken und das
Qualifikationsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter generell zu steigern, werden folgende
Ziele verfolgt:
- Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Bereichen
- Basisbildung
- Nachholen des Pflichtschulabschlusses
in Verfolgung des Regierungsprogramms der 25. Gesetzgebungsperiode, das im Abschnitt
„Erwachsenenbildung“ vorsieht: „Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss)
- Erhöhte Kohärenz der Förderinstrumente der Länder und des Bundes in den zwei genannten
Bildungsbereichen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
- Gemeinsame Zieldefinitionen durch Länder und Bund auf Basis wissenschaftlich fundierter
Bedarfsschätzungen und Zielgrößen je Land
- Festlegung eines einheitlichen Fördersystems mit einheitlichen Zugangskriterien für beide
Programmbereiche (Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses)
- Definition von bundesweit einheitlichen Durchführungs-Standards
- Standards für Anbieter (Qualität der Organisation)
- Standards für Maßnahmeninhalte (Qualität von Beratung, Lehrgang, Nahtstellenbetreuung)
- Standards für das eingesetzte Personal (Qualifikation der BeraterInnen und TrainerInnen)
- Verankerung bundesweit einheitlicher Normkostenmodelle (Finanzierungsstandards mit flexiblem
Rahmen für zielgruppengerechte Maßnahmengestaltung)
- Umsetzung eines Länder-Bund Kofinanzierungsmodells (50 Prozent Kostenübernahme durch das Land,
50 Prozent durch den Bund). Die vom Bund in Anspruch
genommenen Mittel des Europäischen Sozialfonds erhöhen die von Ländern und Bund aufgebrachten Summen.
Wesentliche Auswirkungen
Die bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gewährleisten Transparenz und Entscheidungssicherheit
für die Konsumentinnen und Konsumenten in beiden Programmbereichen. Durch die Möglichkeit der
unentgeltlichen Beteiligung an den Bildungsmaßnahmen werden insbesondere gering qualifizierte
Personen, Personen mit niedrigem Einkommen sowie sozial benachteiligte Personen gefördert und damit
nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Umsetzung des Entwurfs hat folgende finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes und
der Länder:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑9.094 |
‑9.094 |
‑9.094 |
‑9.094 |
Nettofinanzierung Länder |
0 |
‑9.094 |
‑9.094 |
‑9.094 |
‑9.094 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑18.188 |
‑18.188 |
‑18.188 |
‑18.188 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Basisbildung |
0 |
7.677.088 |
7.677.088 |
7.677.088 |
7.677.088 |
Pflichtschulabschluss |
0 |
5.167.925 |
5.167.925 |
5.167.925 |
5.167.925 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich „Basisbildung“ auch Kinderbetreuung in die
förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt
angesprochen werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit
die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in
Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb
sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu
erwarten.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
Einbringende Stelle: |
BMB |
|
Vorhabensart: |
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Ergebnisse der PIAAC-Studie weisen aus, dass bis zu 1 Million Menschen in Österreich über nicht ausreichende Kompetenzen in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können. Darunter befinden sich darüber hinaus Personen im erwerbsfähigen Alter, die über keinen positiven Pflichtschulabschluss als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben verfügen.
Die Evaluation der 1. Programmperiode von 2012 bis 2014 hat gezeigt, dass sich mit der Initiative Erwachsenenbildung eine breite Angebotslandschaft mit neuen Standorten und Anbietern mit Kontakten zu speziellen Zielgruppen entwickelt hat. Der Bedarf ist jedoch weit höher, was unter anderem lange Wartelisten bei vielen Anbietern zeigen.
Der Zwischenbericht zur Evaluation der 2. Programmperiode 2015 bis 2017 zeigt, dass die Abdeckungsquoten in den beiden Programmbereichen im einstelligen Bereich liegen und der Bedarf bisher nicht gedeckt ist.
Bildungsprogramme für Erwachsenen, die dazu beitragen, die Chancen der Menschen im Bereich der Basisbildung zu verbessern sowie das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglichen, richten sich in der Regel an einkommensschwache oder armutsgefährdete TeilnehmerInnen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Würden keine Maßnahmen zur Weiterführung der kostenlosen Bildungsprogramme in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses gesetzt werden, so wäre die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten mit erheblichen Kosten für die TeilnehmerInnen verbunden. Dies würde eine gravierende Hürde für den Besuch von Weiterbildungsprogrammen darstellen. Eine private Finanzierung ist benachteiligten Personen, als jene Gruppe die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht zumutbar.
Das Angebot an Bildungsmaßnahmen in den beiden Programmbereichen würde ohne öffentliche Finanzierung qualitativ und quantitativ stark variieren.
Zur Realisierung der einzelnen Vorhaben bestehen keine Alternativen.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Die PIAAC-Erhebung 2011/12 Schlüsselkompetenzen von Erwachsenen
http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/5/index.html?includePage=detailedView§ionName=Bildung%2C+Kultur&pubId=661
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Maßnahme wird einem begleitenden Monitoring und einer externen Evaluation unterzogen.
Ziele
Ziel 1: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
Beschreibung des Ziels:
Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Basisbildung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 13.600 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung ermöglicht. |
Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2021 weitere 18.000 Personen die Möglichkeit, Basisbildungsangebote in Anspruch zu nehmen. |
Ziel 2: Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Beschreibung des Ziels:
Weiterführung und Ermöglichung der kostenlosen Teilnahme an Bildungsprogrammen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 5.800 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. |
Mit der Fortführung des Programms haben bis Ende 2021 weitere 9.000 Personen die Möglichkeit, Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Anspruch zu nehmen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
Beschreibung der Maßnahme:
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die im Jahr 2011 getroffene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den
Ländern, BGBl. I Nr. 39/2012 wurde ein Förderprogramm Erwachsenenbildung eingerichtet. Dieses
Förderprogramm ermöglicht Jugendlichen ohne positiven Pflichtschulabschluss bzw. gering qualifizierten
Erwachsenen das kostenlose Nachholen von Bildungsabschlüssen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 standen
dafür € 54,6 Mio. zur Verfügung. 2014 wurde die Fortführung dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen Bund und Ländern beschlossen (BGBl. I Nr. 30/2015). Im Zeitraum 2015 bis 2017 stehen dafür € 54,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF-Mittel) zur Verfügung. Die Vereinbarung endet mit 31. Dezember 2017. Um die Fortführung
des Förderprogramms und die Absicherung von kostenlosen Bildungsangeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses zu sicherzustellen, stehen von 2018 bis 2021 € 72,6 Mio. an Fördermittel (ohne ESF Mittel) zur Verfügung.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der laufenden Vereinbarung wurde in den Jahren 2015 bis 2017 rund 19.400 Personen die kostenlose Teilnahme an Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. Das Förderprogramm endet mit 31. Dezember 2017. |
Mit der Fortführung des Programms und der Absicherung von Bildungsangeboten wird weiteren 27.000 Personen der Zugang zu kostenlosen Angeboten in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Transferaufwand |
0 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Transferkosten |
0 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
Kosten gesamt |
0 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Auf Grund der Möglichkeit, im Programmbereich „Basisbildung“ auch Kinderbetreuung in die
förderfähigen Kosten einzurechnen, können Frauen mit Kinderbetreuungspflichten verstärkt
angesprochen werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Weiterführung der unentgeltlichen Bildungsangebote verfolgt das Ziel, das Bildungsniveau und damit
die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit nicht ausreichender Ausbildung zu erhöhen und das in
Österreich verfügbare Humankapital zu stärken. Von der Umsetzung des Förderprogramms sind deshalb
sowohl positive Effekte in der Beschäftigungspolitik als auch in der Standort- und Wettbewerbspolitik zu
erwarten.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
gem. BFRG/BFG |
|
|
|
9.094 |
9.094 |
9.094 |
9.094 |
Erläuterung der Bedeckung
Laut dem Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 sowie dem Budgetbericht 2017 der Bundesregierung sollen unter anderem im Rahmen der Umsetzung der Bildungsreform die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG 30 evaluiert und im Rahmen einer BFG- sowie einer Finanzrahmennovelle bedeckt werden. Die Bedeckung der Weiterführung des gegenständlichen Vorhabens bis einschließlich 2021 ist Bestandteil dieser tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG 30.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
|
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
Länder |
|
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
9.094.469,00 |
GESAMTSUMME |
|
18.188.938,00 |
18.188.938,00 |
18.188.938,00 |
18.188.938,00 |
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
|
Bund |
|
|
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
|
Länder |
|
|
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
1 |
9.094.469,00 |
Folgende Zielgrößen sollen pro Jahr erreicht werden:
Programmbereich Basisbildung 2.260 TeilnehmerInnen
Programmbereich Pflichtschulabschluss: 1.945 TeilnehmerInnen
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