Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die gegenständliche Novellierung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014), BGBl. I Nr. 191/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr. 50/2016, verfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/549 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015, S. 73 (im Folgenden: 4. Geldwäsche-RL). Die bereits bestehenden Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden den Anforderungen der 4. Geldwäsche-RL entsprechend adaptiert.

Ferner enthält der Entwurf Anpassungen und Klarstellungen betreffend die Umsetzung

1. der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (im Folgenden: Berufsqualifikationsanerkennungs-RL), ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013 S. 132, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 305 vom 24.10.2014 S. 115, und der

2. der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden: Dienstleistungs-RL, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36.

Letztendlich erfolgen Anpassungen an die Terminologie des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2016, und Anpassungen des Berechtigungsumfanges.

 

Ziel(e)

Die gegenständliche Novellierung des BiBuG 2014 verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die 4. Geldwäsche-RL für den Bereich der Bilanzbuchhaltungsberufe umzusetzen. Die bereits bestehenden Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden den Anforderungen der 4. Geldwäsche-RL entsprechend adaptiert.

Ferner wird das Ziel verfolgt, noch ausstehende Bestimmungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-RL und der Dienstleistungs-RL umzusetzen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mit der gegenständlichen Novellierung des BiBuG 2014 werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse die 4. Geldwäsche-RL adaptiert und noch ausstehende Bestimmungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-RL und der Dienstleistungs-RL in das BiBuG 2014 aufgenommen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Mit dem vorliegenden Entwurf werden die Bestimmungen der 4. Geldwäsche-RL, der Berufsqualifikationsanerkennungs-RL und der Dienstleistungs-RL umgesetzt bzw. bestehende Bestimmungen angepasst.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Zweidrittelmehrheit im Nationalrat im Hinblick auf vorgesehene Verfassungsbestimmungen und Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 405431613).