Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schnellerer Berufszugang als Wirtschaftstreuhänder

Die erforderliche Zeit für den Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder einer Steuerberaterbefugnis soll verkürzt werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Neugestaltung der Prüfungsverfahren

- Anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren tritt ein einheitliches Verfahren, welches modulartig aufgebaut wird. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren ist für alle Kandidaten bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich, wodurch diese deutlich früher mit dem Verfahren beginnen können. Für die Bestellung ist wie bisher eine zumindest dreijährige Praxiszeit erforderlich, davon jeweils zwei berufsspezifische Jahre. Insgesamt wird dadurch das Prüfungsverfahren flexibler gestaltet und die für den Erwerb der Befugnis erforderliche Zeit verkürzt, ohne dabei jedoch die erforderliche Praxiserfahrung zu verringern.

- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015, S. 73 (im Folgenden: 4. Geldwäsche-RL) und der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG (im Folgenden: Abschlussprüfungs-RL), ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 87, in der Fassung der Richtlinie 2014/56/EU, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196

 

Wesentliche Auswirkungen

Wesentliche Auswirkung ist u.a. die Organisation und Implementierung des neuen, einheitlichen Prüfungsverfahrens durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Mit dem gegenständlichen Vorhaben sind wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension "Kinder und Jugend" (Subdimension: "Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)") verbunden, da von rund 1.600 Berufsanwärtern unter 30 Jahre auszugehen ist und damit die Wesentlichkeitsschwelle von 1.000 jungen Menschen überschritten wird.

Das gegenständliche Vorhaben soll einen rascheren Berufszugang für junge Menschen ermöglichen und damit die berufliche Entwicklung und Entfaltung schützen und fördern.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015, S. 73 (im Folgenden: 4. Geldwäsche-RL) und der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG (im Folgenden: Abschlussprüfungs-RL), ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 87, in der Fassung der Richtlinie 2014/56/EU, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zweidrittelmehrheit im Nationalrat im Hinblick auf vorgesehene Verfassungsbestimmungen und Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

Zustimmung der Länder zur Kundmachung gemäß Art. 102 Abs. 1 letzter Halbsatz B-VG

Der vorliegende Entwurf enthält in § 105 Abs. 1, 2, 5 und 7 Verfassungsbestimmungen, mit welchen die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in diesen Fällen als Verwaltungsstrafbehörde eingerichtet wird.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016, wurde im Laufe der Jahre mehrfach punktuell novelliert, blieb aber großteils unverändert. Nunmehr sind aufgrund geänderter Erfordernisse des Marktes an die Ausbildung und die Befugnisse von Wirtschaftstreuhändern sowie EU-rechtlicher Bestimmungen grundlegende gesetzliche Adaptierungen erforderlich.

Das gegenwärtig angewandte aufwendige Prüfungsverfahren führt zu einer geringen Anzahl an Direktantritten zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und zeigt sich in weiterer Folge in den Zahlen der Neubestellungen von Wirtschaftsprüfern.

Das WTBG tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL und der Abschlussprüfungs-RL ist verpflichtend. Im Falle einer Nichtumsetzung dieser Rechtsakte wäre mit Vertragsverletzungsverfahren und in weiterer Folge mit der Verhängung empfindlicher Geldstrafen für Österreich zu rechnen.

Würde man die Berufsgruppen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und deren Befugnisse sowie die entsprechenden Prüfungsverfahren beibehalten, wäre es den Wirtschaftstreuhändern nicht möglich, die geänderten Anforderungen der Klienten abzudecken und bliebe die Zeit für den Erwerb der Befugnis unverändert. Dies könnte dazu führen, dass sich die Zahl insbesondere an Wirtschaftsprüfern verringert.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es ist vorgesehen, dass anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren nunmehr ein einheitliches Verfahren tritt, das für alle Kandidaten bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter begonnen werden kann. Unter Berücksichtigung der Zeit, die für die Etablierung dieses neuen, einheitlichen Prüfungsverfahrens benötigt wird und der dreijährigen Praxiszeit, die für die Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass im Jahr 2020 erste Aussagen darüber getroffen werden können, ob das neue Prüfungsverfahren zu einem schnelleren Berufszugang geführt hat. Es werden daher entsprechende Statistiken geführt werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schnellerer Berufszugang als Wirtschaftstreuhänder

 

Beschreibung des Ziels:

Die erforderliche Zeit für den Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder einer Steuerberaterbefugnis soll verkürzt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit ist von einer durchschnittlichen Dauer bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis von fünfeinhalb Jahren auszugehen.

Angestrebt wird eine Verkürzung der Dauer bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis um zumindest ein Jahr.

Unter Berücksichtigung der Zeit, die für die Etablierung dieses neuen, einheitlichen Prüfungsverfahrens benötigt wird und der dreijährigen Praxiszeit, die für die Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass im Jahr 2020 erste Aussagen darüber getroffen werden können, ob das neue Prüfungsverfahren zu einem schnelleren Berufszugang geführt hat.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Neugestaltung der Prüfungsverfahren

Beschreibung der Maßnahme:

Anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren tritt ein einheitliches Verfahren, welches modulartig aufgebaut wird. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren ist für alle Kandidaten bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich, wodurch diese deutlich früher mit dem Verfahren beginnen können. Für die Bestellung ist wie bisher eine zumindest dreijährige Praxiszeit erforderlich, davon jeweils zwei berufsspezifische Jahre. Insgesamt wird dadurch das Prüfungsverfahren flexibler gestaltet und die für den Erwerb der Befugnis erforderliche Zeit verkürzt, ohne dabei jedoch die erforderliche Praxiserfahrung zu verringern.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die getrennten Prüfungsverfahren für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater führen zu einer durchschnittlichen Dauer bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis von fünfeinhalb Jahren.

Das einheitliche, modulartig aufgebaute Prüfungsverfahren soll zu einer Verkürzung der Dauer bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis um zumindest ein Jahr führen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Mit dem gegenständlichen Vorhaben sind wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension "Kinder und Jugend" (Subdimension: "Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)") verbunden, da von rund 1.600 Berufsanwärtern unter 30 Jahren auszugehen ist und damit die Wesentlichkeitsschwelle von 1.000 jungen Menschen überschritten wird.

Das gegenständliche Vorhaben soll einen rascheren Berufszugang für junge Menschen ermöglichen und damit die berufliche Entwicklung und Entfaltung schützen und fördern.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1409842996).