Vorblatt
Ziel(e)
- Stärkung Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Bundesregierung hat am 8. November 2016 ein Maßnahmenpaket betreffend Forschung, Technologie und „Startups“ beschlossen und sich zum klaren Ziel bekannt, zusätzliches Engagement aufzuwenden, um – wie bereits in der FTI-Strategie 2011 zum Ziel gesetzt – Österreich in die Gruppe der innovativsten Länder Europas zu führen. F&E ist eines der fünf Kernziele von „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“.
Durch den Einsatz weiterer öffentlicher Mittel im F&E-Bereich soll Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort gestärkt werden und die internationale Wettbewerbssituation der Forscher und Forscherinnen in Industrie und Wissenschaft verbessert werden. Damit werden auch Wachstums- und Beschäftigungschancen verbessert und die Entwicklung zu einem dynamischen wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützt.
Um eine adäquate Mittelausstattung der Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, sicherzustellen, sollen zusätzlich zu der von der Bundesregierung am 12. Juli 2016 beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. € aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe, aufgeteilt auf die Jahre 2018 – 2020, zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden.
Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. € p.a. beschlossen.
In Umsetzung dieser Beschlüsse werden mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, BGBl. I Nr. 133/2003, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 118/2015, zusätzliche Mittel für die Nationalstiftung zur Verfügung gestellt bzw. die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt, weitere Mittel in die Nationalstiftung einzubringen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑100.000 |
‑100.000 |
‑100.000 |
0 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das FTE-Nationalstiftungsgesetz geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Bundesregierung hat am 8. November 2016 ein Maßnahmenpaket betreffend Forschung, Technologie und „Startups“ beschlossen und sich zum klaren Ziel bekannt, zusätzliches Engagement aufzuwenden, um – wie bereits in der FTI-Strategie 2011 zum Ziel gesetzt – Österreich in die Gruppe der innovativsten Länder Europas zu führen. F&E ist eines der fünf Kernziele von „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“.
Durch den Einsatz weiterer öffentlicher Mittel im F&E-Bereich soll Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort gestärkt werden und die internationale Wettbewerbssituation der Forscher und Forscherinnen in Industrie und Wissenschaft verbessert werden. Damit werden auch Wachstums- und Beschäftigungschancen verbessert und die Entwicklung zu einem dynamischen wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützt.
Um eine adäquate Mittelausstattung der Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, sicherzustellen, sollen zusätzlich zu der von der Bundesregierung am 12. Juli 2016 beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. € aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe, aufgeteilt auf die Jahre 2018 – 2020, zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden.
Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. € p.a. beschlossen.
In Umsetzung dieser Beschlüsse werden mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, BGBl. I Nr. 133/2003, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 118/2015, zusätzliche Mittel für die Nationalstiftung zur Verfügung gestellt bzw. die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt, weitere Mittel in die Nationalstiftung einzubringen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Diese Novelle ist zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung vom 12.7.2016 (MRV 9/36) und vom 30.1.2017 (MRV 29a/1) erforderlich. Die Mittel kommen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zu Gute.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Grundlage für die Mittelaufteilung sind die jährlichen Zuwendungsbeschlüsse der Nationalstiftung. Die Zuwendungen an die Begünstigten und die Forschungseinrichtungen werden regelmäßig evaluiert. Diese Berichte können jedenfalls herangezogen werden.
Ziele
Ziel 1: Stärkung Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort
Beschreibung des Ziels:
Derzeit wird die Nationalstiftung aus Zinserträgen aus gewidmeten Kapitalstöcken des ERP-Fonds und der Nationalbank dotiert. Weiters werden Mittel des Österreich-Fonds bis 2020 an die FTE-Nationalstiftung ausgeschüttet.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Dotierung der FTE-Nationalstiftung ist aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus geringer als in den vergangenen Jahren. |
Die Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, wurde mit zusätzlichen Mitteln iHv 300 Mio. € für die Jahre 2018 bis 2020 ausgestattet, die sie an die vom Bund getragenen Begünstigten ausgeschüttet hat. Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort wurde gestärkt, die internationale Wettbewerbssituation der Forscher.innen in Industrie und Wissenschaft verbessert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Anpassung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes
Beschreibung der Maßnahme:
Novelle zum FTE-Nationalstiftungsgesetz zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Erträge |
0 |
‑66.667 |
‑66.667 |
‑66.667 |
0 |
Transferaufwand |
0 |
33.333 |
33.333 |
33.333 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
33.333 |
33.333 |
33.333 |
0 |
Nettoergebnis |
0 |
‑100.000 |
‑100.000 |
‑100.000 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.
Erläuterung
Die Dotation der Nationalstiftung an sich hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung. Die Mittel der Stiftung werden nicht direkt an Forschungseinrichtungen, sondern an vom Bund getragene Begünstigte (zB FFG, aws, FWF ...) ausgeschüttet, welche die Mittel im Rahmen ihrer Förderrichtlinien an einzelne Förderungswerber weitergeben. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind von den Förderwerbern darzustellen. Eine Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Grundlagen- und angewandte Forschung mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen soll insbesondere durch angepasste Auswahlkriterien bei der Förderungsvergabe erreicht werden.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Zu bedeckender Betrag |
|
100.000 |
100.000 |
100.000 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
gem. BFRG/BFG |
15.01.01 Zentralstelle |
|
|
33.333 |
33.333 |
33.333 |
|
gem. BFRG/BFG |
45.02.01 Kapitalbeteiligungen |
|
|
66.667 |
66.667 |
66.667 |
|
Erläuterung der Bedeckung
Zusätzlich zu der beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. € aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe sollen zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden. Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. € p.a. beschlossen. Zu diesem Zweck fließen die Mittel aus der Stabilitätsabgabe (3 Jahre à 33,33 Mio. €) über das Bundesbudget als Transfer an die Nationalstiftung (aus der Untergliederung 15). Ein weiterer Zahlungsfluss iHv 66,67 Mio. € p.a. erfolgt direkt von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FTE-Nationalstiftung. In der selben Höhe verzichtet der Bund auf seine Dividende in der UG 45 (DB 45020100).
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
|
33.333.333,33 |
33.333.333,33 |
33.333.333,34 |
|
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Transfer gem. § 4 Abs. 7 FTE Nationalstiftungsgesetz |
Bund |
|
|
1 |
33.333.333,33 |
1 |
33.333.333,33 |
1 |
33.333.333,34 |
|
|
Zusätzlich zu der beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. € aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe sollen zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden. Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. € p.a. beschlossen. Zu diesem Zweck fließen die Mittel aus der Stabilitätsabgabe (3 Jahre à 33,33 Mio. €) über das Bundesbudget als Transfer an die Nationalstiftung.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
|
‑66.666.666,67 |
‑66.666.666,67 |
‑66.666.666,66 |
|
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
OeNB-Dividendenverzicht des Bundes |
Bund |
|
|
1 |
‑66.666.666,67 |
1 |
‑66.666.666,67 |
1 |
‑66.666.666,66 |
|
|
Zusätzlich zu der beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. € aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe sollen zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden. Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. € p.a. beschlossen. Zu diesem Zweck fließen die Mittel aus der Stabilitätsabgabe (3 Jahre à 33,33 Mio. €) über das Bundesbudget als Transfer an die Nationalstiftung. Ein weiterer Zahlungsfluss iHv 66,67 Mio. € p.a. erfolgt direkt von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FTE-Nationalstiftung. Dies entspricht einem Dividendenverzicht des Bundes in gleicher Höhe (DB 45020100).
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2071528927).