1678 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1656 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag bezweckt die Umstellung der Berechnung der zehnjährigen Markenschutzdauer, die zur Umsetzung der Richtlinie 2015/2436/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken erforderlich ist und aufgrund der nötigen Vorlaufzeit vorgezogen werden soll. Um Nachteile für Markeninhaber sowie allfällige Eingriffe in ihr Schutzrecht zu vermeiden, soll sie nicht im Wege einer Stichtagsregelung, sondern durch eine Einschleifregelung mit betragsmäßig abgestuften Erneuerungsgebühren erfolgen. Darüber hinaus sollen die Markengebühren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen leistbarer gestaltet sowie weitere Anpassungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vorgenommen werden, die unter anderem der Erleichterung des elektronischen Verkehrs dienen sollen.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Brigitte Jank, die Abgeordneten Matthias Köchl, Mag. Josef Lettenbichler und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1656 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 13

                                   Brigitte Jank                                                          Dr. Ruperta Lichtenecker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau