1685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „DNA-Fingerabdruck“

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mittlerweile vergeht fast kein Tag mehr ohne neuerliche Meldungen in den Medien von Vergewaltigungen junger Frauen durch Asylwerber oder Schlägereien an öffentlichen Plätzen, in die wiederum Asylwerber involviert sind. Das subjektive Sicherheitsgefühl der österreichischen Bevölkerung ist im Sinken. Viele Österreicher und Österreicherinnen fühlen sich vom Staat alleine gelassen bzw. haben den Eindruck, ihre Ängste und Befürchtungen werden nicht ernst genommen. Auch der Anstieg der Zahl der Personen, welche eine Waffenbesitzkarte beantragt oder sich einen Pfefferspray zugelegt haben, lässt darauf schließen, dass sich die Österreicher und Österreicherinnen nicht mehr sicher fühlen und sich darauf vorbereiten, sich im Notfall verteidigen zu müssen.

Gerade Vergewaltigungen hinterlassen bei den Betroffenen nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern schwere psychische Verletzungen, die nicht wiedergutzumachen sind. Die Täter gehören auf das Härteste bestraft. Es müssen präventive Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung gesetzt werden, was aufgrund des hohen Anteils ausländischer Täter für schärfere Kontrollen bei der Einreise nach Österreich spricht. Jeder männliche Asylwerber ab 14 Jahren soll schon an der Grenze einen DNA-Fingerabdruck abgeben. Dieses Vorgehen hätte abschreckende Wirkung und würde in weiterer Folge im Falle eines Verbrechens auch dazu dienen, die jeweiligen Täter rasch und vor allem präzise ermitteln zu können.

Die momentane Schwierigkeit im Bereich der ‚klassischen‘ Fingerabdruckabnahme bei Asylwerbern besteht u.a. darin, dass Personen, die bereits abgeschoben wurden, sich z.B. die Fingerkuppen verätzen oder mit einem Messer ritzen und dadurch die Fingerabdrücke nicht mehr mit vorhandenen Daten verglichen werden können und die Person nicht identifiziert werden kann. Dies ist im Fall eines DNA-Fingerabdrucks nicht möglich, die Person bleibt identifizierbar.

In Österreich gibt es seit Oktober 1997 eine zentrale DNA-Datenbank, in der genetische Fingerabdrücke von Straftätern (ab Einbruchsdelikten bis hin zu Mord) gespeichert werden. Durch die Abgabe eines DNA-Fingerabdrucks ist es möglich, eine Person eindeutiger festzustellen als bei einem ‚klassischen‘ Fingerabdruck, jedoch ist es aufgrund dieser DNA-Analyse nicht möglich, auf Krankheiten, Krankheitsdispositionen, Erbleiden, Infektionen, Persönlichkeitsmerkmale wie Aussehen, Intelligenz, sexuelle oder sonstige Neigungen der Person Rückschlüsse zu ziehen, da sie ausschließlich nicht-codierte Bereiche typisiert.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Peter Wurm, Hannes Weninger, Mag. Friedrich Ofenauer sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka.

 

Die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag wurden vertagt.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 13. Juni 2017 beteiligten sich die Abgeordneten Christoph Hagen, Gabriele Tamandl, Julian Schmid, BA und Dr. Nikolaus Scherak.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit
(für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                                Christoph Hagen                                                                     Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann