Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2017, wird wie folgt geändert:
1. § 10 wird folgender Abs. 65 angefügt:
„(65) § 13 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“
2. § 13 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Ausgaben für Beihilfen und Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen für über 50-jährige Langzeitbeschäftigungslose sind ab Juli 2017 bis 30. Juni 2019 bis zu einer Obergrenze von 778 Mio. € wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. Die Maßnahmen sind bis Ende 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu evaluieren.“