1687 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2138/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In seiner Budgetmeldung an die EU rechnete das Finanzministerium vor, dass jeder Flüchtling durchschnittlich im Budgetjahr 2016 mindestens 10.724 Euro jährlich kostet. Allein damals waren 420 Millionen Euro für die Grundversorgung, 75 Millionen für Integrationsmaßnahmen und 70 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen budgetiert – Budgetzahlen, die durch zusätzliche Projekte in diesem Bereich und immer neue Fälle und damit neue Kosten längst überholt sind.

Gleichzeitig steigt die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Bezahlung von Arbeitslosengeldern, Notstandshilfe, Ersatzzahlungen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Mindestsicherung für Zuwanderer, insbesondere auch für Asylwerber und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.

Asylwerber sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung – das heißt ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen – bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen (Asylwerber) und ihr Aufenthalt zu Ende ist.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylberechtigte/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden – ohne Entgelt.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw. subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Ing. Mag. Werner Groiß, Erwin Spindelberger, Karl Öllinger, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Ing. Markus Vogl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Judith Schwentner und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann