1692 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2128/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines transparenten Lohnzettels

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. April 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„§ 78 Abs. 5 EStG regelt die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge gemäß § 25 EStG, die Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5 EStG, Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5 EStG, die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer, die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d EStG) und den geleisteten Beitrag und die Lohnsteuer.

Gefordert ist die verpflichtete Aufschlüsselung aller Arbeitgeberbeiträge sowie der Sozialversicherungsbeiträge, der freiwilligen Versicherungsleistungen und sonstiger Lohnbestandteile am Lohnzettel. Durch diese Maßnahme kommt es zu mehr Transparenz für die Arbeitnehmer und zu mehr Verständnis für die Leistungen der Arbeitgeber.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Birgit Schatz, Peter Wurm und Ing. Waltraud Dietrich sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                         Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann