1694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2202/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend arbeits- und sozialrechtliche Vereinfachungen für Unternehmen im Baubereich

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse bringt in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten eine Vielzahl an gesetzlich vorgesehenen Sonderregelungen mit sich. Die verschiedenen Formalitäten im Bereich der An- und Abmeldung, Doppelstrukturen zwischen Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse und Sozialversicherungsträgern, komplizierte Verrechnungsmodelle und fragwürdige Zusatzleistungen stellen Bauunternehmen bzw. deren Lohnverrechnungen vor bürokratische Herausforderungen, mit denen selbst ausgewiesene Spezialist_innen in diesen Bereichen Probleme im Umgang haben.

Dass diese Leistungen von der BUAK organisiert und administriert werden, scheint zwar auf den ersten Blick eine bürokratische Erleichterung für Bauunternehmen zu sein. Doch führen diese Sonderregelungen, die finanziert werden müssen, auch zu höheren Lohnkosten in Bauunternehmen und zu bürokratischen Belastungen, die reduziert werden könnten. Gegenwärtig können österreichische Bauunternehmen in einem zunehmenden europäischen (grenzüberschreitenden) Wettbewerb schlechter konkurrieren, was auch an Regelungen und Abläufen im Anwendungsbereich des BUAG liegt. Der Gesetzgeber hätte hier vor allem die Aufgabe, faire Wettbewerbs- und Marktbedingungen herzustellen. Denn einerseits führen diese Regelungen zu Wettbewerbsnachteilen, aber auch zu einer grundsätzlichen Verteuerung von Bauleistungen, sowohl für die öffentliche Hand, als auch für den privaten Häuslebauer, die schlussendlich von den Bürger_innen direkt oder indirekt über ihre Steuerleistung zu tragen sind.

Bürokratische Erleichterungen würden vor allem auch Kosten für Bauunternehmen reduzieren und einen wesentlichen Beitrag zu günstigerer Wohnraumschaffung leisten. In einem ersten Schritt sind vor allem die Doppelgleisigkeiten im Bereich der BUAK und Sozialversicherungsträger genauer anzuschauen und entsprechende Abläufe anzugleichen, Strukturen zusammenzulegen und zu vereinfachen. Folgende Vereinfachungen für Bauunternehmen sind rasch realisierbar:

 

Thema

Problem

Lösungsvorschlag

Registrierung

BUAK und Sozialversicherung verlangen bei Neugründung eines Betriebes separate Anmeldevorgänge mit separater Übermittlung gleichlautender Dokumente und vergeben getrennte Registrierungsnummern

Gemeinsame Anmeldung eines neuen Betriebes bei Sozialversicherung und BUAK

An- und Abmeldung von ein- zw. austretenden Arbeitnehmern

Siehe oben, ebenfalls zwei separate Vorgänge erforderlich, während bei SV dann die SV-Nr. als Erkennungsmerkmal eines AN reicht, vergibt die BUAK noch ein weiteres Arbeitnehmerkennzeichen

Siehe oben, ein An- bzw. Abmeldevorgang sollte reichen

Beitragseinhebung

Bei BUAK werden folgende Beiträge eingehoben:

Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertag, Ausbildungsumlage, Überbrückungsgeld

Bei SV werden neben der Sozialversicherung noch eingehoben (je nach Beitragspflicht):

IESG, Schlechtwetter, Landarbeiterkammerumlage, Nachtschwerarbeit

Es sollten alle Beiträge von einer Stelle eingehoben werden

Die vorgesehenen Lösungsvorschläge bedeuten keine Leistungskürzungen, sondern lediglich Möglichkeiten Abläufe für Bauunternehmen bzw. deren Lohnverrechnung zu vereinfachen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Johann Hechtl, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, August Wöginger und Mag. Birgit Schatz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: tw. G, N, dagegen: S, V, F, tw. G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann