1695 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2203/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Überbrückungsgeldes

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Überbrückungsgeld ist eine exklusive Frühpensionierungsmethode für Beschäftigte der Baubranche, die über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zur Verfügung gestellt wird. Finanziert wird diese Leistung durch Zuschläge zu Löhnen und Gehältern von Mitarbeiter_innen in dieser Branche. Vergleichbare Regelungen gibt es in keiner anderen Branche und für keine anderen Beschäftigten. Legitimiert wird diese Leistung damit, dass sich die Branche diese Leistung selbst finanziere. Außer Acht gelassen wird dabei aber die Selbstverständlichkeit, dass diese zu bezahlenden Beiträge erwirtschaftet werden müssen, was nur auf Kosten der Konsument_innen passiert. Einer der bedeutsamsten Kund_innen der Baubranche stellt die öffentliche Hand dar und damit alle Bürger_innen. Weil die Baubranche natürlich ihre Kosten an die Kund_innen weitergeben muss, betrifft das natürlich auch den Wohnbau. Modelle wie das gegenständliche konterkarieren daher auch die Sonntagsreden zur Überschrift ‚leistbares Wohnen‘.

Die Finanzierung dieses Überbrückungsgeldes wird nicht nur durch Lohnzuschläge finanziert, sondern auch durch einen Überweisungsbetrag der Pensionsversicherungsanstalt (gem § 679 ASVG) von bisher 13 Millionen Euro, weshalb diese Eigenheit schlussendlich von allen PVA-Versicherten mitfinanziert wird. Dieser Zuschuss widerlegt auch die Legende, dass sich die Branche diese Frühpensionierungsvariante selbst finanziere.

Die Gebarung der BUAK der letzten Jahre im Bereich der Überbrückungsgeldes lässt es zu, den Leistungsumfang immer weiter auszubauen. Beispielsweise wurde per Verordnung die mögliche Bezugsdauer von zwölf auf 18 Monate erhöht (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009269). Ebenfalls wurden im Zuge der Beschlussfassung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes die Zugangsvoraussetzungen wesentlich erleichtert.

Laut Anfragebeantwortung 10970/AB XXV. GP wurden alleine 2016 knapp 32 Millionen Euro für diese Frühpensionierungsart aufgewendet. Diese Mittel wären sinnvoller in einer Senkung der Lohnnebenkosten im Baubereich und in präventiven Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen für Tätige im Baubereich investiert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Johann Hechtl, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, August Wöginger und Mag. Birgit Schatz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann