1708 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert wird

Die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1 schafft einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Union, um die Abhängigkeit vom Erdöl so weit wie möglich zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Es werden Mindestanforderungen für die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Erdgas- (LNG und CNG) und Wasserstofftankstellen festgelegt, die von den Mitgliedstaaten durch ihre nationalen Strategierahmen umzusetzen sind, sowie gemeinsame technische Spezifikationen für diese Ladepunkte und Tankstellen sowie Vorgaben für die Nutzerinnen- und Nutzerinformation.

Zuständigkeitsbedingt dient der vorliegende Entwurf über die Änderung des Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetzes (Pkw-VIG) im Wesentlichen der Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie 2014/94/EU betreffend die Implementation von Nutzerinformationen in nationales Recht. Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG (Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie) und Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG (Verkehrswesen).

Die Bestimmungen des Pkw-VIG beruhen auf Gesundheits- und Umweltaspekten und dienen damit dem Gesundheits- und Umweltschutz.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Georg Willi und Johann Höfinger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1630 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 20

                                   Dietmar Keck                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau