1709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1666 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 geändert wird

Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, ABl. Nr. L 161 vom 14.06.2006 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 206 vom 02.08.2013 S. 18, sowie eine Reihe von Durchführungsverordnungen verfolgten das Ziel der Eindämmung von Emissionen fluorierter Treibhausgase (HFKW, FKW und SF6). Dies geschieht durch Vorschriften für Dichtheitskontrollen, Beschränkungen und Verbote, Berichtspflichten und durch die Einführung eines Qualifizierungs- und Zertifizierungssystems für Personal und Unternehmen, die bestimmte Arbeiten an Geräten und Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, verrichten. Dem Regelungsbereich unterliegen zB Druckgaspackungen, Kälte- und Klimageräte und -anlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, Hochspannungs-Schaltanlagen und Lösungsmittel.

Zur Durchführung des EU-Rechts wurden in Österreich das Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009), BGBl. I Nr. 103/2009, sowie vier Durchführungsverordnungen erlassen.

Im Jahr 2014 wurde die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 195, abgelöst. Wichtigste Neuerung dieser Verordnung ist die Einführung eines Quotensystems auf EU-Ebene, mit dem Obergrenzen für das Inverkehrbringen von fluorierten Treibhausgasen etabliert werden. Ziel ist es, die in Verkehr gebrachten Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) schrittweise bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel des heutigen Ausmaßes zu reduzieren. Weiters werden Verbote und Beschränkungen verschärft, sowie in gewissem Ausmaß auch die Qualifikationserfordernisse ausgeweitet. Zusätzlich wurden einige Durchführungsverordnungen neu erlassen, um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden. Mit dieser neuen EU-Gesetzgebung sind die Anforderungen der am 15. Oktober 2016 in Kigali verabschiedeten Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 283/1989), und mit der der Anwendungsbereich des Montrealer Protokolls auf fluorierte Treibhausgase erweitert wurde, erfüllt. Mit diesem durch dieses Bundesgesetz modifizierten Fluorierten Treibhausgase-Gesetz 2009 werden auch die Anforderungen des „Kigali-Amendments“ national erfüllt.

Mit dem Vorhaben sind keine wesentlichen Auswirkungen für Unternehmen verbunden, da die zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen für Personen, die in einem Sektor (Kälte- und Klimatechnik für Transportkälte) eingeführt werden, den in Österreich im Rahmen der Ausbildung für Kälte- und Klimatechniker geforderten Qualifikationen entsprechen. Negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung sind nicht zu erwarten, weil die durch das Quotensystem vorgeschriebene Absenkung der Gesamtemissionen (in Kohlendioxid-Äquivalent) lediglich zur Folge haben wird, dass andere, bereits am Markt verfügbare Gase (zB Kältemittel) anstatt der bisher verwendeten sehr treibhauswirksamen Gase verwendet werden müssen, und auch die Wartung bestehender Anlagen nicht gefährdet ist. Durch technische Innovationen und Umstellungen auf umweltfreundlichere Gase sind jedenfalls positive Effekte für Wirtschaftsstandort und Beschäftigung zu erwarten. Wegen der Änderungen im EU-Recht ist es erforderlich, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 zu ändern, und auch Modifikationen an einigen Durchführungsverordnungen vorzunehmen. Die Gesetzesänderungen in den bereits bestehenden Paragraphen sind zu einem Großteil formaler Natur, weitgehend neu formuliert werden lediglich die Strafbestimmungen, da zahlreiche Detailänderungen und auch einige Tatbestände hinzukommen.

Da es nicht nur auf Grund der Verbote des Inverkehrbringens, sondern insbesondere auch durch das neu eingeführte Quotensystem erforderlich ist, die Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie von Einrichtungen, die diese Gase enthalten, in die EU zu kontrollieren und auch wirksame Vollzugsmaßnahmen zu setzen, werden die Zollbehörden mit einer neuen Bestimmung zur Mitwirkung ermächtigt.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Höfinger der Abgeordnete Mag. Christoph Vavrik sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1666 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 20

                                Johann Höfinger                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau