Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

In § 40 Abs. 5 wird die Wortfolge „§§ 5 Abs. 6, 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 2 und 3“ ersetzt durch die Wortfolge „§§ 3b, 5 Abs. 6 und 10 Abs. 4“.