1729 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2239/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 07. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zur Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes

Das Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) stellt zur Definition der ihm unterliegenden Kraftfahrzeuge auf die Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Union (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften) ab. Die vorgeschlagene Änderung soll verhindern, dass zu erwartende Änderungen der geltenden Kombinierten Nomenklatur betreffend die Einreihung der beschriebenen Fahrzeuge zu Folgeänderungen im Bereich der Normverbrauchsabgabe führen. Für diese Fahrzeuge, die nach allgemeinem Sprachgebrauch in Österreich als Lkw angesehen werden und die bislang nicht der Normverbrauchsabgabe unterlagen, soll – wie bisher - eine Befreiung vorgesehen werden. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderungen auf EU-Ebene ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Wahrung der Kontinuität der bisherigen steuerlichen Behandlung sollen die Änderungen gemeinsam mit den betreffenden Änderungen der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur in Kraft treten.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Wie Rückfragen zeigten, scheint die Formulierung im Initiativantrag missverständlich. Technisch betrachtet handelt es sich nicht um eine Änderung der Kombinierten Nomenklatur, sondern um den Erlass einer Einreihungsverordnung. Diese Verordnung ist eine rechtsverbindliche Auslegung der existierenden Rechtstexte der Kombinierten Nomenklatur. Zur Klarstellung soll dies im Text präzisiert werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 21

                            Gabriel Obernosterer                                                    Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann