1731 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1663 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18

Im Vortrag der Bildungsreformkommission an den Ministerrat vom 17.11.2015 wurde für den elementarpädagogischen Bildungsbereich unter anderem die Einführung eines Bildungskompasses für alle Kinder ab 3,5 Jahren vorgeschlagen, der ein Kind bis zum Ende der Pflichtschule begleiten soll. Dadurch soll dokumentiert werden, in welchen Bereichen die Ressourcen und Kompetenzen jedes einzelnen Kindes liegen. Der Kindergarten als erste institutionelle Bildungseinrichtung legt das Fundament für die Bildungsbiografie eines Kindes.

Das Charlotte-Bühler-Institut wurde vom Bundesministerium für Familien und Jugend mit der Entwicklung eines Konzepts zum Bildungskompass im elementarpädagogischen Bildungsbereich beauftragt, welches sich am bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich orientiert. Das Konzept zum Bildungskompass berücksichtigt sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die Erfordernisse der elementarpädagogischen Praxis.

Der Bildungskompass mit der Analyse und Dokumentation der Lerndispositionen begleitet jedes Kind beim Übergang vom Kindergarten in die Volksschule und enthält wichtige Informationen für die zukünftige Lehrkraft zur individuellen Förderung des Kindes. Eine Kooperation zwischen Kindergarten und Volksschule in der erweiterten Schuleingangsphase birgt die Chance, die Bildungsprozesse der beiden Einrichtungen kindgerecht anschlussfähig zu gestalten.

Für die erfolgreiche Implementierung des Bildungskompasses sind Praxiserprobungen im Rahmen der wissenschaftlich begleiteten und evaluierten Pilotphase notwendig. Die gegenständliche Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sieht daher vor, dass im Kindergartenjahr 2017/18 der Bildungskompass im elementarpädagogischen Bildungsbereich im Land Oberösterreich im Rahmen eines Pilotprojektes in 50 Kindergartengruppen erprobt wird. Die Evaluierungsergebnisse werden in eine flächendeckende Implementierung des bundesweiten Bildungskompasses einfließen. Zur Sicherstellung einer österreichweiten Akzeptanz und nachhaltigen Umsetzungsgarantie wird seitens des BMFJ dazu eine Steuergruppe unter Einbindung aller Länder und des Städte-Gemeinde-Bunds eingerichtet.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nikolaus Prinz die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Marianne Gusenbauer-Jäger sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, N, dagegen: T) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (1663 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2017 06 21

                                 Nikolaus Prinz                                                          Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann