1733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1638 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel werden gegenwärtig durch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das am 29. Jänner 1970 in Wien unterzeichnet wurde, geschützt. Das Abkommen ist jedoch veraltet und entspricht nicht mehr dem neuesten OECD-Standard. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu dieser Region erfordert die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß dem neuen OECD-Standard. Es soll damit auch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu dieser Region gestärkt werden.

Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Vertragsstaaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 2003).

Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrags werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr, MA die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Bruno Rossmann, MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1638 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2017 06 21

                                 Petra Bayr, MA                                                          Ing. Mag. Werner Groiß

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann