1736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1657 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Seit der letzten umfangreichen Änderung des Luftfahrtgesetzes im Jahr 2013 haben sich auf Ebene der Europäischen Union wieder viele Änderungen ergeben. So wurden zB die Durchführungsbestimmungen für die Zulassung von Flughäfen mit der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 erlassen sowie die Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft durch die unmittelbar anwendbare Verordnung (EU) Nr. 598/2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen ersetzt. Ebenso wurde die Richtlinie 2003/42/EG über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt durch die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt ersetzt. Weiters wurde die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen durch die Richtlinie 2012/18/EU (sog. Seveso-III-RL) aufgehoben.

Zu diesen neuen unionsrechtlichen Regelungen sollen mit dem vorgeschlagenen Entwurf die begleitenden bzw. implementierenden nationalen Bestimmungen geschaffen werden. Es ist dabei zu betonen, dass diese neuen Regelungen im Großen und Ganzen den bisherigen Regelungen entsprechen und es daher zu keinen wesentlichen Neuerungen kommen soll.

Schließlich sollen die Verwaltungsstrafbestimmungen an die neuen unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Regelungen angepasst werden.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Gerald Klug die Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1657 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 21

                               Mag. Gerald Klug                                                                  Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann