1737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1621 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafgesetznovelle 2017)

Mit dem vorliegenden Entwurf soll bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich der vermehrt auftretenden staatsfeindlichen Bewegungen entgegengewirkt und ein verbesserter Schutz für Beamte und von Personen, die mit der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut sind, gegen Aggressionsakte ermöglicht werden. (§§ 83 Abs. 3, 91a, 247a und 270 Abs. 2 StGB). Ebenso soll dem Phänomen entgegengewirkt werden, dass öffentliche Veranstaltungen von Gruppen für sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen genützt werden.

Weiters werden Anpassungen an die durch das StRÄG 2015 geänderte Rechtslage und Präzisierungen der bisherigen Rechtslage vorgenommen, sowie Redaktionsversehen beseitigt. In § 207a StGB sollen in Bezug auf das Phänomen "Sexting" die Ausnahmen hinsichtlich der Strafbarkeit von Jugendlichen erweitert werden.

 

Der gegenständliche Entwurf verfolgt nachstehende Ziele:

Klarstellungen sowie Beseitigung von Redaktionsversehen

-       Kriminalisierung staatsfeindlicher Bewegungen

-       Kriminalisierung der Begehung sexueller Belästigung in Gruppe

-       Mehr Respekt für Amtsträger, Behörden und geschützten Tätigkeiten in dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalten

-       Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Schaffung einer Qualifikation in § 83 StGB

-       Schaffung eines neuen Tatbestandes "Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt" (§ 91a StGB)

-       Erweiterung der Straflosigkeit in § 115 Abs. 2 auf die Verspottung

-       Ausweitung des Vortatenkataloges der Geldwäscherei (§ 165 Abs. 1 StGB)

-       Erweiterung der Ausnahmen von der Strafbarkeit in § 207a StGB hinsichtlich pornografischer Darstellungen Minderjähriger im Zusammenhang mit Sexting

-       Schaffung von Qualifikationen für die verabredete Begehung sexueller Belästigung

-       Schaffung eines neuen Tatbestandes "Staatsfeindliche Bewegungen" § 247a StGB

-       Erhöhung der Strafdrohung in § 270 Abs. 1 StGB

-       Beseitigung von Redaktionsversehen

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Gisela Wurm die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Walter Rosenkranz, Christian Lausch, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Albert Steinhauser und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, T, dagegen: F, G, N) beschlossen.

 

Ein vom Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, N, T, dagegen: S, V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1621 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 21

                              Mag. Gisela Wurm                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau