1738 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1671/A der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch- StGB), BGBl. Nr. 60/1974 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. April 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Aufzählung der besonderen Erschwerungsgründe im Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2015, ist eine bloß demonstrative. Ein besonderer Erschwerungsgrund für kriminelle Migranten findet sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausging, dass die Maßnahmen, welche das Fremdenpolizeigesetz vorsieht, ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren.

Wie sich gezeigt hat, ist dies jedoch nicht der Fall. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge sind oftmals angemessene Reaktionen – wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen Migranten rechtlich unzulässig.

In der Vergangenheit hat Österreich unzähligen Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten Zuflucht gewährt. In jüngster Zeit kommt es unter anderem im Zuge von sogenannten „Flüchtlingswellen“ zu unzähligen Grenzübertritten von Personen, welche zum Teil in Österreich Schutz suchen, zum Teil aber auch durchreisen. Es zeigt sich, dass die Aufnahmekapazitäten Österreichs überstrapaziert wurden und nun erschöpft sind.

Mit der zunehmenden Zahl von Migranten vergrößerte sich auch die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten derart, dass mittlerweile neben Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz vor allem strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen fremdes Vermögen sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auf der Tagesordnung stehen. Letztlich wird durch das massenhafte Auftreten solcher Straftaten auch die Sicherheit und der gesellschaftliche Frieden in unserem Land gefährdet.

Der Missbrauch des Gastrechts ist unzweifelhaft eine besonders verwerfliche Handlung, welche eine entsprechende Sanktionierung erforderlich macht. Die mit dem vorliegenden Initiativantrag angestrebte Gesetzesänderung stellt eine zum Schutz der österreichischen Gesellschaft und des friedlichen Zusammenlebens in unserem Land notwendige Regelung dar und soll nicht nur die besondere Unwertbedeutung des strafbaren Verhaltens herausstellen, sondern auch dazu beitragen, dass solche Taten unterbleiben sowie dem gesetzestreuen Einzelnen durch Abwehr von Gewalt und Willkür Freiheit verschaffen. Sie soll durch verstärkte Einwirkung auf den Täter zu seiner Besserung und somit zur Verhütung weiterer Verbrechen führen und durch Abschreckung das Rechtsbewusstsein und die Rechtstreue von Migranten stärken.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Christian Lausch, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gisela Wurm, Mag. Harald Stefan, sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S,V,G,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gisela Wurm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 21

                              Mag. Gisela Wurm                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau