1748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/15 (III-213 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

-       Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer; Follow–up–Überprüfung

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

-       Schieneninfrastruktur–Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) – Aufgabenübertragung durch das BMVIT

Wirkungsbereich der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bildung und Frauen

-       Europäischer Sozialfonds (ESF) - Prüfbehörde

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       Gemeinnützigkeit im Steuerrecht

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

-       Leistungsvereinbarungen; Follow–up–Überprüfung

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 23. Sitzung am 2. Dezember 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in weiteren Sitzungen am 14. September 2016 und 22. Juni 2017 unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

 

 

32. Sitzung am 14. September 2016

 

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht:

 

An der Debatte zum Kapitel „Gemeinnützigkeit im Steuerrecht“ am 14. September 2016 beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Johann Singer, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Ruth Becher, Mag. Christoph Vavrik, Martina Schenk, Mag. Gerald Hauser, Marianne Gusenbauer-Jäger sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker

 

41. Sitzung am 22. Juni 2017

 

Bei der Abstimmung am 22. Juni 2017 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/15 (III-213 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2017 06 22

                          Andreas Ottenschläger                                                       Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau