1757 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

Berichtigte Fassung vom 27.06.2017

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1669 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017), hat der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie am 22. Juni 2017 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Christoph Matznetter mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Genossenschaftsrevisionsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Durch die Änderung des WTBG muss auch das Genossenschafstrevisionsgesetz angepasst werden

Die Abschlussprüfer-RL muss in österreichisches Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck erfolgt eine Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung von Qualitätssicherungssystemen für Prüfungsbetriebe.

Bisher waren die Grundsätze für Qualitätssicherungssysteme von Prüfungsbetrieben im Fachgutachten PG 7 (Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) geregelt. Die Regelungen in diesem Fachgutachten PG 7 waren auch für die Revisionsverbände verbindlich. Die KWT hat nun dieses Fachgutachten PG 7 aufgehoben. An dessen Stelle wird eine neue Durchführungsverordnung der KWT treten, zu der sie in § 72 Abs. 2 Z 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ermächtigt wird.

Die neue Durchführungsverordnung der KWT ist auf Revisionsverbände nicht mehr anwendbar; weil diese laut Wirtschaftstreuhandberufsgesetz nur für Wirtschaftstreuhandberufe aber nicht für Revisionsverbände gilt, ist die bestehende Bestimmung des § 17c zu novellieren.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Mag. Birgit Schatz sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 22

                        Dr. Christoph Matznetter                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann